Der Polizist und Jäger, der selbst mit einem frei laufenden Hund unterwegs war, soll mit einer Frau in Streit geraten sein, weil sie ihre Hunde nicht angeleint hat.

Foto: APA / LUKAS HUTER

Hermagor – Ein hochrangiger Kärntner Polizist hat sich am Mittwoch am Bezirksgericht Hermagor wegen Körperverletzung verantworten müssen. Laut Anklage hätte er am 1. März 2019 eine Spaziergängerin geschlagen. Der Jäger, der selbst mit einem frei laufenden Hund unterwegs war, war mit ihr in Streit geraten, weil sie ihre Hunde nicht angeleint hatte. Die Verhandlung wurde vertagt.

Der Polizist bekannte sich nicht schuldig. "Ich sehe mich als Opfer einer böswilligen Verleumdung", sagte er vor Richterin Andrea Wetschnig. Er habe Angst vor den "Kampfhunden" der Frau – ein Rhodesian Ridgeback und ein Staffordshire Bullterrier – gehabt. "Als ich die zwei Kampfhunde gesehen habe, dachte ich, die zerfleischen meinen Hund." Der Angeklagte war mit dem Münsterländer seines Sohnes unterwegs. Die Tiere seien aber absolut friedlich geblieben. Der Angeklagte habe sich dann als Polizist mit Rang und Namen sowie als Jäger vorgestellt, wollte der Frau sogar eine Visitenkarte überreichen und habe sie gefragt, warum sie ihre Hunde nicht anleine. "Ich habe ihr erklärt, dass Jagdhunde frei laufen dürfen, andere Hunde aber nicht."

Unterschiedliche Versionen

Die Angesprochene sei uneinsichtig gewesen, zornig geworden, habe eine "abwertende Handbewegung" gemacht und sei gegangen. Er habe sie beim Weggehen dann mit dem Handy fotografiert. "Ich habe mir im ersten Moment gedacht, die werden wir ausforschen und schauen, wer sie ist." Er habe noch nie jemanden geschlagen, sein Charakter sei ruhig und einfühlsam, meinte der Angeklagte.

Die Spaziergängerin schilderte den Vorfall deutlich anders. Die 53-Jährige identifizierte den Angeklagten als jenen Mann, der sie im Wald geschlagen habe. Der Mann sei damals schon aggressiv auf sie zugekommen und habe sie wegen der frei laufenden Hunde zur Rede gestellt. Sie verwies darauf, dass auch sein Hund frei laufe. "Dann fing er an, über Gesetze und Vorschriften zu reden." Als sie ihn irgendwann fragte, wer er sei, dass er so mit ihr rede, habe er sie geschlagen. "Ich war total geschockt." Neben ihr sei ihr großer Hund aufgesprungen, sie habe ihn aber zurückgehalten und sei weg. "Ich habe Angst gehabt, dass er mich verfolgt." Seit einem Motorradunfall könne sie nicht mehr laufen, nur gehen sei möglich.

Zeugen sahen Frau

Dann sagten mehrere Zeugen aus, denen die Frau auf ihrem Heimweg begegnet war. Sie bestätigten im Wesentlichen, dass sie aufgelöst war, immer wieder zu weinen begann und eine Rötung an der Wange hatte, wo sie der Mann geschlagen hatte. Als ihr bei der Polizei Fotos des Angeklagten gezeigt wurden, dachte sie zunächst, er sei es nicht. "Der Mann im Wald war dicker." Auch wegen des Barts sei sie unsicher gewesen. Als sie andere Fotos im Internet sah, hielt sie es aber für möglich.

Bis zur Fortsetzung des Verfahrens soll nun ein medizinisches Gutachten die Verletzung und die Darstellungen überprüfen. Außerdem soll die Ärztin aussagen, die die Frau am Vorfallstag untersucht hat. Anträge des Verteidigers auf einen Ortsaugenschein samt Tatrekonstruktion sowie ein Hunde-Verhaltensgutachten lehnte die Richterin ab. Das seien "unzulässige Erkundungsbeweise". (APA, 6.2.2020)