Die Grünen wollen, dass der Verkauf von Zinshäusern neu geregelt wird.

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Ein Zinshaus in der Favoritenstraße im 4. Wiener Bezirk mit 26 Wohnungen und zwei Geschäftslokalen im Erdgeschoß wurde 2015 um 3,1 Millionen Euro verkauft. Ein Jahr später zahlte jemand fast viereinhalb Millionen Euro dafür, 2018 schließlich 6,4 Millionen. Wohlgemerkt: Für dasselbe Haus; baulich wurde in dieser Zeit nichts daran geändert.

Dass Zinshäuser relativ rasch weiterverkauft werden, ist immer öfter zu beobachten. Rund 30 solcher Fälle habe man in den vergangenen Monaten recherchiert, erklärte David Ellensohn, Klubobmann der Wiener Grünen, am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Einige weitere Liegenschaften hat man noch unter Beobachtung, oft mithilfe grüner Bezirkspolitiker.

Auf Abbruch spekuliert

In manchen Fällen ist der Grund für den raschen Weiterverkauf auch in der Wiener Politik zu suchen. Seit einer Änderung der Bauordnung im Juli 2018 können Altbauten nicht mehr so einfach abgerissen werden. Wer als Käufer das vorhatte, musste umdisponieren.

Dass Wohnhäuser aber von "Zwischenhändlern", wie Ellensohn es nennt, gekauft und binnen kürzester Zeit mit großem Aufschlag weiterverkauft werden können, hätte der Klubobmann nun gerne gesetzlich abgestellt. Zumindest dann, wenn nichts in das Haus investiert wurde, im baulichen Sinne. Denn dass günstige, unbefristete Altmietverträge gegen gutes Geld abgelöst werden, um ein Haus möglichst "bestandsfrei" zu machen, wie das im Immobilienjargon heißt (sprich: leerstehend), ist nicht illegal und kommt in Wien regelmäßig vor.

Spekulationsverbot per Bundesgesetz

Auch bei den 30 beobachteten Häusern habe man grundsätzlich "nichts Illegales" feststellen können, betonte Ellensohn. Genau deshalb will er nun aber rechtlich eingreifen. Seine mehr oder weniger konkrete Forderung: ein Spekulationsverbot für die Dauer von 15 Jahren. In diesem Zeitraum soll ein Haus "nur um den Einstandspreis zuzüglich Aufwandskosten" weiterverkauft werden dürfen, sofern es weder generalsaniert noch das Dachgeschoß ausgebaut wurde. Bauliche Maßnahmen wie diese stünden zwar meist am Ende solcher Ketten-Transaktionen ohnehin an (auch in der Favoritenstraße wird nun das Dachgeschoß ausgebaut), aber wegen der enormen Aufschläge der "Zwischenhändler" seien diese nur noch dann rentabel, "wenn hochpreisige Wohnungen dabei herauskommen".

Mit seinem Wiener Koalitionspartner SPÖ hat Ellensohn über die Idee noch nicht gesprochen. Ihm schwebt aber ohnehin gleich eine bundesweite gesetzliche Regelung vor, denn einerseits werde ein solches Verbot per Landesgesetz – also etwa in der Wiener Bauordnung – nicht funktionieren, andererseits kenne man nicht nur in Wien dieses Phänomen. Gemeinsam mit anderen grünen Landes- und Stadtpolitikern will der Wiener Klubobmann nun erst einmal "Bewusstsein schaffen" für das Problem, um dann konzertiert an den Koalitionspartner auf Bundesebene, die ÖVP, herantreten zu können – das scheint zumindest sein Plan zu sein. In die Verhandlungen über das türkis-grüne Regierungsprogramm, das erst einen Monat alt ist, war Ellensohn zwar eingebunden, ein Altbau-Spekulationsverbot steht dort aber bekanntlich nicht drin.

"Altbauten nicht länger benachteiligen"

Die ÖVP dürfte ohnehin wenig begeistert sein. So wie auch die Immobilienwirtschaft. "Solange sanierte Altbauten im Mietrecht gegenüber Neubauten benachteiligt sind und solange es über die höchst veraltete Wiener Flächenwidmung quasi unmöglich ist, bei einem Sanierungsprojekt höher und dichter zu bauen, also auch ein Dachgeschoß aufzustocken, sind all diese Forderungen und Maßnahmen ein Schuss ins Knie", sagt Bauträgersprecher Hans Jörg Ulreich dem STANDARD. Auch für Martin Prunbauer, Präsident des Haus- und Grundbesitzerbunds, kommt dadurch "keine einzige Wohnung neu auf den Markt".

Und auch der Bautensprecher der Wiener FPÖ, Alexander Pawkowicz, spricht von einem "eigenwilligen Vorschlag, der nicht zu Ende gedacht wurde". Denn wo diese Regelung genau verankert werden soll, welche Konsequenzen es bei Verstößen gäbe und welche Kriterien überhaupt zur Beurteilung, ab wann etwas als Sanierung oder nützliche Investition gilt, herangezogen werden sollen, habe Ellensohn nicht sagen können.

Den Vorhalt, mit dem Vorstoß das Wahlkampfjahr einzuläuten, sieht Ellensohn gelassen: "Bei allem, was wir heuer machen, wird man sagen: 'Das ist Wahlkampf.'" (Martin Putschögl, 7.2.2020)