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Uber ist ein Reisebüro zur Vermittlung der Personenbeförderung – und aus Sicht des OGH ist das auch rechtens.
Foto: REUTERS/Kai Pfaffenbach

Das derzeitige Geschäftsmodell des Taxidiensts Uber ist in Österreich rechtmäßig. Das folgert das Unternehmen aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) von Mitte Dezember 2019, das diese Woche veröffentlicht wurde. Diesem ist zu entnehmen, dass Uber als reiner Vermittler keine Mietwagenkonzession benötigt, da das Unternehmen die Personenbeförderungen nicht selbst durchführt. Sehr wohl wird dem OGH zufolge aber eine Gewerbeberechtigung als Reisebüro benötigt.

Seit Juli 2019 verfügt die für die Fahrdienstvermittlung zuständige Uber Austria GmbH über eine Reisebüro-Gewerbeberechtigung. Daher sieht Uber sein derzeitiges Geschäftsmodell im Einklang mit der österreichischen Rechtslage.

Vorinstanzen widersprochen

Mit diesem Urteil widerspricht der OGH den Vorinstanzen, die sich der Rechtssicht der Klägerpartei, der Wiener Taxizentrale 40100, angeschlossen hatten. Da Uber in Österreich zum Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils am 19. Juli 2019 noch keine entsprechende Gewerberechtigung besaß, wurde eine einstweilige Verfügung erlassen, die Uber untersagte, Personenbeförderung zu vermitteln. Die Uber-App war daraufhin wenige Tage offline und nahm am 30. Juli 2019 die Dienstleistung mit Gewerbeberechtigung als Reisebüro wieder auf.

Ein Nebensatz des OGH-Entscheids zeigt, wie lukrativ der heimische Markt für Uber ist. "Derzeit sind in Wien 2.800 Mietwägen unterwegs, die für die Beklagte Fahrten durchführen. Die Beklagte erzielt am österreichischen Markt einen Gewinn von monatlich 1,5 Mio. EUR", heißt es in der OGH-Urteilsbegründung (4Ob206/19a).

"Lex Uber" beschlossen

Wie es in Österreich mit Uber weitergeht, ist derzeit noch offen. Mitte 2019 hatten ÖVP, SPÖ, FPÖ und Teile der Liste Jetzt im Nationalrat die Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagen-Gewerbes ("Lex Uber") beschlossen. Die Taxi-Vertreter lobbyierten stark für das Gesetzesvorhaben. Ab September 2020 gibt es in Österreich nur noch ein einheitliches Pkw-Personenbeförderungsgewerbe. Eckpunkte der Reform sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle.

Uber stellte in der Vergangenheit einen Rückzug aus Österreich in den Raum, sollte das Gesetz in der derzeitigen Form in Kraft treten. Die Stadt Wien lässt derzeit in einer Studie überprüfen, ob und wie ein Fixpreis umgesetzt werden kann. Rechtliche Fragen haben die Veröffentlichung bisher verzögert. (aha, APA, 7.2.2019)