Während seiner Haftfreigänge habe der Objekt-21-Chef einschlägiges Material verbreitet und Schießübungen abgehalten.

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Ried im Innkreis – Die Staatsanwaltschaft Ried hat gegen das Urteil für den Ex-Chef des Neonazi-Netzwerks "Objekt 21" Berufung eingelegt. Der 35-Jährige hatte am Montag fünf Jahre Haft wegen Wiederbetätigung und Verstoß gegen das Waffengesetz ausgefasst. Es war seine fünfte Verurteilung nach dem Verbotsgesetz. Der Staatsanwaltschaft ist die aktuelle Strafe zu gering, weshalb sie beruft, teilte sie am Freitag mit.

Zudem meldete die Staatsanwaltschaft auch Beschwerde an, da eine bedingte Entlassung vom Herbst 2018 nicht widerrufen wurde. Das Gericht hatte die Probezeit dafür auf fünf Jahre hinaufgesetzt. Laut Anklage habe der Drahtzieher jenes Netzwerkes noch während seiner Haft sowie bei Freigängen einschlägiges Material verbreitet und Schießübungen abgehalten. (APA, 7.2.2020)