Laut Arbeiterkammer sind Girokonten-Besitzer Freiwild für Strafzinsen. Hier soll ein Riegel vorgeschoben werden, bevor Banken auf die Idee kommen, Gebühren für Einlagen zu verlangen.

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Wien – Es ist eine Krux geworden mit dem Bargeld. Die sparfreudigen Österreicher werden für ihre Einlagen schon lange nicht mehr mit nennenswerten Zinsen belohnt. Im Gegenteil: Das Ersparte verliert nach Abzug der Inflation an Kaufkraft. Dennoch wird fleißig gespart. 2019 hat das Geldvermögen der privaten Haushalte laut Zahlen der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) die Marke von 700 Milliarden Euro überschritten.

Das wiederum trifft die Banken, die von der Europäischen Zentralbank (EBZ) mit Strafzinsen (derzeit 0,5 Prozent) belegt werden, wenn sie Überschussliquidität bei der EZB lagern. Auf diesen Strafzinsen bleiben die Banken sitzen. In Österreich dürfen die Geldhäuser diese Kosten nicht an Sparer weitergeben. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) auch in einem Urteil so festgehalten. Anders ist das in Deutschland. Dort haben bereits knapp 200 Banken Negativzinsen eingeführt. Diese heißen freilich nicht so. Den Sparefrohs wird vielmehr ein "Verwahrentgelt" für ihr Guthaben verrechnet.

Ungeschoren kommen die heimischen Bankkunden aber auch nicht davon. Hier wird eben die eine oder andere Gebühr erhöht. Vor allem Dienste am Schalter sind teurer geworden: "Die einzelne Einzahlung aufs eigene Konto kann bis zu 3,90 Euro kosten, eine auf ein Fremdkonto bis zu 9,90 Euro", sagt Christian Prantner, Konsumentenschützer von der Arbeiterkammer Wien (AK Wien). Und das, obwohl die Kontoführung ohnehin in den meisten Fällen etwas kostet und Überziehungszinsen mit bis zu 13,5 Prozent enorm hoch sind. Hinzu kommt laut AK, dass bestimmte Leistungen in neueren Kontopaketen nicht mehr pauschal inkludiert sind oder Freibuchungen reduziert wurden.

Die verteuerten Schaltertransaktionen treffen laut AK vor allem jene Kunden, die Onlinebanking nicht nutzen wollen oder können.

Girokonten besser schützen

Doch die Arbeiterkammer kritisiert noch einen anderen Punkt. Dass Sparern laut OGH keine Negativzinsen aufgebrummt werden können, betreffe eben nur Sparprodukte. "Für Girokonten, also Gehalts-, Pensions-, Jugend- und Studentenkonten, gibt es keine entsprechenden Schutzbestimmungen für Konsumenten", sagt Prantner. Man beobachte derzeit zwar nicht, dass von den Banken versucht werde, hier mit Negativzinsen anzusetzen, dennoch fordert die AK eine gesetzliche Regelung beziehungsweise Schutzbestimmungen, damit Girokonten-Inhaber hier nicht überrascht werden können und ihnen Strafzinsen für ihr Guthaben auf dem Girokonto verrechnet werden können.

Girokonten-Besitzer seien laut Prantner Freiwild, weil es keine entsprechende Schutzjudikatur gebe. Würden Banken hier beginnen, Negativ- beziehungsweise Strafzinsen zu verrechnen, würde die AK mit Musterverfahren gesetzliche Klarheit schaffen wollen.

Fakt ist nämlich schon, dass aus Ermangelung an Sparzinsen viele Österreicher ihr Geld gleich auf dem Girokonto liegen lassen und die Einlagen bei diesen Produkten daher auch stetig steigen.

Wie sehr die Sparer die Banken mittlerweile "belasten", zeigt sich an mehreren Punkten: Die Hypo Niederösterreich hat als erste Bank in Österreich die Ausgabe des klassischen Sparbuchs eingestellt. Zudem horten Banken das ihnen anvertraute Bargeld immer öfter: Per Ende 2019 haben Österreichs Banken Bargeld von rund acht Milliarden Euro gehortet, zeigen Zahlen der OeNB. Anfang der 2010er-Jahre lagen die Bargeldbestände bei einem Niveau von zwei bis drei Milliarden Euro.

Die EZB hat unter ihrer neuen Chefin Christine Lagarde bereits angekündigt, ihre geldpolitische Strategie zu überprüfen. "Ich hoffe, dass wir in absehbarer Zeit zumindest die nominalen Negativzinsen hinter uns lassen", sagte Emmerich Müller, Partner des Bankhauses Metzler. (Bettina Pfluger, 10.2.2020)