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Auch ihren ersten Slogan will Greta Thunberg schützen lassen.

Foto: Reuters / TT News Agency / Janerik Henriksson

Die neu gegründete Stiftung von Greta Thunberg hat beim EU-Markenamt für die Begriffe "Fridays for Future", "Greta Thunberg" und "Skolstrejk för klimatet" Schutz beantragt. Die Aufregung war groß: Ist Thunberg Kapitalistin geworden, und ist ihre Beteuerung glaubwürdig, kein Geschäftsinteresse zu verfolgen?

Zunächst ist noch gar nicht entschieden, ob die Marken überhaupt geschützt werden. Den Slogan "Je suis Charlie" wollten die Markenämter verschiedener Staaten nicht schützen, bei "Fridays for Future" könnte dasselbe passieren. In Europa und den USA haben bereits mehrere Personen solche Marken angemeldet, keine davon wurde bisher eingetragen. Diese Versuche aber zeigen, dass die Sorge vor Missbrauch begründet ist.

Namensschutz sinnvoll

Auf den ersten Blick ist eine Marke für Thunbergs Namen überflüssig, weil er ohnehin geschützt ist. Zur Verhinderung von Missbrauch im Internet, etwa durch Domaingrabbing oder gegen Google-Ads, ist dies aber sinnvoll. Mit einer formellen Markenregistrierung kann hier viel leichter vorgegangen werden.

Marken können nicht nur von Unternehmen angemeldet werden, sondern auch von natürlichen Personen, Vereinen oder eben einer Stiftung. Allerdings kann jeder die Löschung einer Marke beantragen, die fünf Jahre lang nicht ernsthaft im geschäftlichen Verkehr benutzt worden ist.

Die Thunberg-Stiftung muss deshalb nichts verkaufen. Ein ideeller Verein kann Marken schon durch seine Öffentlichkeitsarbeit rechtserhaltend benützen, er muss keine Gewinne damit erzielen (EuGH C-442/07, Radetzky-Orden).

Keine Gelddruckmaschine

Eine Markenregistrierung ist noch keine Lizenz zum Gelddrucken, vielmehr kosten sie und vor allem ihre Verteidigung Geld. Sie verleiht nur das Recht, anderen Personen ihre Benutzung im geschäftlichen Verkehr zu untersagen. Jede Marke ist außerdem auf ein bestimmtes Gebiet und bestimmte Branchen beschränkt.

Die Thunberg’schen Marken erfassen Dienstleistungen für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere in Zusammenhang mit Klimaschutz, aber auch Finanzwesen (Fundraising). Überraschend ist bloß die Anmeldung für Immobilien- und Versicherungswesen.

Dass die Stiftung tatsächlich kommerzielle Interessen mit der Verwertung der Marken verfolgt, kann wohl ausgeschlossen werden. Die Marken wurden noch nicht einmal für beliebte Merchandisingartikel wie T-Shirts angemeldet, mit denen relativ einfach Geld verdient werden könnte.

Marken mit Schutz in zu vielen Branchen und ohne erkennbaren Benutzungswillen können aber als bösgläubige Sperrmarken gelöscht werden, wie der EuGH gerade erst geklärt hat (C-371/18, SkyKick). Selbstbeschränkung ist daher empfehlenswert.

Verteidigung gegen Trittbrettfahrer

Auch für Non-Profit-Organisation sind Markenregistrierungen daher sinnvoll. Da sie Monopolrechte verleihen, besteht oft Angst vor Zensur. Auch diese Sorge ist unbegründet, weil vielfältige Einschränkungen bestehen. Selbst wenn die Marken registriert werden, kann die Thunberg-Stiftung niemandem Berichte über ihre Aktivitäten untersagen, sondern nur die kommerzielle Verwendung der Marken.

Die Verteidigung gegen Trittbrettfahrer könnte teuer werden, ist aber notwendig, weil Rechte sonst wieder verlorengehen können, wie es Sony mit "Walkman" widerfuhr. Thunberg wird aber kaum Schwierigkeiten haben, Pro-bono-Unterstützung zu finden.

Offen bleibt die Frage, weshalb Thunberg die Anmeldung ihrer Marken überhaupt rechtfertigen musste. Sie hat damit Realitätssinn bewiesen, der bei der Rettung des Klimas nicht schaden kann. (Michael Horak, 10.2.2020)