Am Montagvormittag war es so weit: Wegen der Debatte rund um die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) trafen sich im Bundeskanzleramt Justizministerin Alma Zadić (Grüne), Bundeskanzler Sebastian Kurz und Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (beide ÖVP) mit Standesvertretern der Justiz.

Abgesehen von allseitigen Bekenntnissen, dass parteipolitische Einflussnahme auf die Justiz nicht vorkommen dürfe, brachte der "offene Austausch" (Edtstadler) die Einigung auf das Ziel, drei Maßnahmen in Angriff zu nehmen: Erstens soll die in manchen Fällen lange Verfahrensdauer reduziert werden. Zweitens soll der Rechtsschutz gestärkt werden, damit telefonisch genehmigte – und illegale – Hausdurchsuchungen wie in der Causa BVT nicht mehr passieren. Drittens soll verhindert werden, dass vertrauliche Informationen zu Verfahren über Leaks an die Öffentlichkeit gelangen.

Kanzler Kurz und Justizministerin Zadić bei der Angelobung Mitte Jänner.
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Einträchtig beteuerten die Koalitionäre, dabei am selben Strang zu ziehen. Er habe der Justizministerin seine Unterstützung zugesichert, da sie für die Umsetzung dieser Vorhaben mehr Budget benötige, versprach Kurz. Zadić sah ihre Anliegen gestärkt und freute sich über den Rückhalt durch den Kanzler. Den kann die Grüne brauchen, denn die umstrittenen Fragen sind heikel. Die Hintergründe der "Aussprache" im Detail:

  • Der Ausgangspunkt: Ein Hintergrundgespräch

Die Standesvertreter der Justiz forderten vom Kanzler eine "Aussprache", nachdem dieser in einem Hintergrundgespräch Kritik an der Justiz geäußert hatte, konkret an der WKStA. Diese ermittelt gegen hochrangige Politiker, unter anderem gegen den einstigen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) und Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP), der als Vertrauter von Sebastian Kurz gilt. Außerdem führt sie ein Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Kanzlers, der unter falschem Namen Festplatten schreddern ließ.

  • Die Verfahrensdauer

Edtstadler hatte zuletzt öffentlich die lange Verfahrensdauer bei Mitbeschuldigten beklagt. Ein interner Revisionsbericht zeigt, dass im Jahr 2017 bei der WKStA sechs Großverfahren "deutlich" länger dauerten als durchschnittliche Großverfahren. Das liegt unter anderem an der enormen Komplexität der Verfahren – erst am Wochenende waren etwa wieder Neuigkeiten in der Causa Eurofighter publik geworden. Für dieses gigantische Verfahren waren teilweise nur sehr wenige Staatsanwälte zuständig. Außerdem reagieren ausländische Staaten oft nur langsam auf Rechtshilfeersuchen.

Eine weitere Rolle spielen Berichtspflichten. Oft müssen Staatsanwälte einzelne Ermittlungsschritte ausführlich an obere Stellen weitergeben. Dass Beschuldigte oft all ihre Möglichkeiten ausnutzen, um gegen Ermittlungsschritte vorzugehen, führt ebenso zu Verzögerungen. Unbestritten ist jedoch, dass einige Verfahren weniger Aufmerksamkeit als andere erhalten; also "liegen bleiben". Das führt bei Beschuldigten zu Frustration, da die Ermittlungen psychisch und beruflich belasten.

Für rasche Verfahren brauche es mehr Geld für Supportpersonal und mehr Staatsanwälte, stellte Zadić nach der Aussprache fest. Ein verstärkter Einsatz von IT- und Wirtschaftsexperten könne zudem die Datenauswertung effizienter gestalten – doch all das kostet Geld.

  • Die Budgetsituation

Regelmäßig warnen Experten, dass die Justiz ihren aktuellen Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann, sollte sie nicht schnell eine Finanzspritze erhalten. Clemens Jabloner, Justizminister in der Expertenregierung Bierlein, sprach vom "stillen Tod der Justiz": Für 2020 brauche es um 90 Millionen Euro mehr, um lediglich den Status quo aufrechtzuerhalten – dies sieht man mittlerweile auch im Justizministerium so. Cornelia Koller, Präsidentin der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, und Christian Haider, Chef der Justizgewerkschafter, die beide als Standesvertreter am Treffen teilnahmen, setzen den Fehlbetrag noch höher an, und zwar bei 150 Millionen. Wenn man Verfahren beschleunigen wolle, brauche man noch mehr.

Im Ministerium ist von etwa 200 Millionen die Rede, die es für spürbare Reformen zusätzlich brauche. Die Justiz- und Finanzminister stammten im vergangenen Jahrzehnt durchwegs aus der ÖVP.

  • Die Weitergabe von Akten

Kurz und Edtstadler haben bereits vor dem Treffen kritisiert, dass vertrauliche Ermittlungsdetails an die Öffentlichkeit dringen. Nun ließ der Kanzler mit einer Äußerung aufhorchen, dass ihm zwei "hochrangige österreichische Journalisten" erzählt hätten, es sei in ihren Medien schon vorgekommen, dass die Staatsanwaltschaft Akten ausgegeben hätte. Er habe jedoch nichts gegen diesen Amtsmissbrauch der Staatsanwaltschaft unternommen, da die Journalisten es ihm im Vertrauen erzählt hätten.

Tatsächlich sind es in einer überwiegenden Zahl der Fälle Verfahrensbeteiligte, die Akten nach außen spielen. Dem Vernehmen nach wurde im Justizministerium etwa in der Causa Casinos – Stichwort Strache-Chats – geprüft, ob Veröffentlichungen in Medien rasch nach der Akteneinsicht durch Anwälte erfolgten. Das Ergebnis legt nahe, dass hier ein Zusammenhang besteht.

Allerdings gibt es durchaus Fälle, bei denen die Justiz Ursprungsort von Informationen sein könnte. So wurden Verdächtige schon von Journalisten gefragt, wie Hausdurchsuchungen abgelaufen sind, bevor diese überhaupt stattfanden. Staatsanwälte, die vertrauliche Infos nach außen spielen, machen sich des Amtsmissbrauchs schuldig.

Zadić sagte, sie habe keine Indizien für eine Weitergabe von Informationen durch die Staatsanwaltschaft. Auch würden dazu derzeit keine Verfahren wegen Amtsmissbrauchs laufen. So oder so will die Justizministerin aber die Digitalisierung vorantreiben: Bei voll digitalisierten Akten könne die Weitergabe eingeschränkt werden.

  • Vorwurf der "Parteilichkeit in der Justiz"

Ein weiterer Vorwurf von Kurz war, dass in der Justiz parteipolitisch agiert wird. Als Indiz dafür zog die ÖVP ein Protokoll aus dem Jahr 1997 heran, das ein Treffen in der Kanzlei des Rechtsanwalts Gabriel Lansky dokumentiert. Dort soll überlegt worden sein, wie man mehr "Genossen" motivieren könne, in den Richterdienst zu gehen. Der langjährige SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim hatte das am Wochenende damit begründet, dass damals die ÖVP im Justizbetrieb dominierte und man einen Ausgleich schaffen wollte.

Vom Proporz der 1990er-Jahre ist man in der Justiz mittlerweile weit entfernt. Parteipolitische Betätigungen werden bei Richtern und Staatsanwälten äußerst kritisch gesehen, der Kodex der Richtervereinigung lehnt diese etwa ab.

Zadić betont, dass die Staatsanwaltschaft unabhängig und objektiv ermittle, das sei auch im Gespräch wieder klar geworden. Die Standesvertreter versicherten ebenfalls, dass die österreichische Justiz und die Staatsanwaltschaft unbeeinflusst arbeiten und allein dem Gesetz verpflichtet seien.

Auf die Frage eines anwesenden Journalisten, ob er weiterhin bei der Einschätzung bleibe, die WKStA ermittle besonders streng bei ÖVP-Mandataren oder Menschen aus ÖVP-Kreisen, meinte Kurz, er habe nie versucht, der Justiz generell einen Vorwurf zu machen. "Mir ging es darum, Missstände anzusprechen."

Opposition droht Kurz mit Nachspiel

Die FPÖ will auf Kurz' Bemerkung über Journalisten, die Akten von der Staatsanwaltschaft erhalten hätten, mit Anzeigen reagieren. Wenn dies stimme, wäre das "mutmaßlicher Amtsmissbrauch", urteilt FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl: Da Kurz diesen "nach eigenen Angaben bisher vertuscht und nicht zur Anzeige gebracht hat, wird das die FPÖ übernehmen." Die FPÖ werde "unbekannte Täter aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft" anzeigen – und dafür Kurz und zwei "von ihm unter Wahrheitspflicht bekanntzugebende Journalisten" als Zeugen anbieten.

Die Neos planen den gleichen Schritt: Wenn Kurz von derartigen Vorgängen erzähle, "dann darf das nicht vertraulich bleiben", meinte Parteichefin Beate Meinl-Reisinger auf Twitter. Im Interview mit Puls 24 betonte Kurz, dass er "natürlich unter Wahrheitspflicht aussagen" würde.

Die SPÖ richtete an Kurz eine parlamentarische Anfrage. Unter Hinweis, dass Kurz zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verpflichtet sei, fragt ihn die SPÖ, warum er nicht Anzeige erstattet habe. Die SPÖ fordert von Kurz "zu belegen oder sie öffentlich zu widerrufen" – und nimmt die Warnungen der ÖVP vor parteigesteuerten "Genossen" in der Justiz mit Humor. "Werde Teil des roten Netzwerks", twitterte die Partei am Montag und machte sich damit über die türkisen Warnungen lustig. Der verknüpfte Link führte zum Antragsformular auf Aufnahme in die SPÖ. (Fabian Schmid, Davina Brunnbauer, Gerald John, 10.2.2020)