Schwere sexuelle Missbrauchshandlungen sowie Anstiftung zum Pornodreh und zum Cannabiskonsum werden dem Arzt vorgeworfen.

Foto: Heribert Corn

Wels – Die Staatsanwaltschaft Wels hat am Montag Anklage gegen einen Arzt aus dem Salzkammergut eingebracht, der sich an 109 Buben vergangen haben soll. 40 von ihnen waren laut Anklageschrift noch nicht 14 Jahre alt. Der Mediziner, der für zurechnungsfähig erklärt wurde, leidet laut einem Gutachter an schwerer Pädophilie, weshalb auch die Unterbringung in einer Anstalt beantragt wurde.

Die Staatsanwaltschaft Wels hat am Montag Anklage gegen einen Arzt aus dem Salzkammergut eingebracht.
ORF

Seit Eröffnung seiner Ordination im Jahr 2000 soll der heute 57-Jährige bis zu seiner Festnahme im Jänner 2019 "teils schwere sexuelle Missbrauchshandlungen" an den jungen Patienten vorgenommen haben. Weiters wird ihm vorgeworfen, Personen angestiftet zu haben, Pornovideos von Minderjährigen zu drehen. Außerdem versorgte er Jugendliche mit Cannabis. Zumindest drei Buben haben laut Gutachten "schwere Folgeschäden" erlitten, womit der Strafrahmen zwischen fünf und 15 Jahre betrage.

Geldgeschenke und Einladungen

Die Opfer waren als Patienten intim untersucht worden. Der Verdächtige hatte ihnen offenbar weisgemacht, dass die sexuellen Handlungen zur Behandlung gehören. Einigen soll er kleine Geldgeschenke gemacht und sie in sein Haus am Attersee eingeladen haben. Dokumentiert seien 30 Fälle außerhalb der Ordination, darunter auch einer in seinem Ferienhaus am Roten Meer in Ägypten, wo der Mediziner einen Zwölfjährigen "behandelt" haben soll.

Die Mutter eines 15-Jährigen hatte vergangenes Jahr den Verdacht öffentlich gemacht. Ihr Kind soll ab dem zwölften Lebensjahr mehrfach von dem Mann sexuell missbraucht worden sein. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe ließ sich der Mediziner von der Ärzteliste streichen. Ein Sachverständiger diagnostizierte ihm laut der Anklageschrift Pädophilie, die den "Grad einer schwerwiegenden psychischen Störung erreicht" habe. Aufgrund der Prognose, dass sich der Mann neuerlich an Buben vergreifen könnte, wurde zusätzlich zur Anklage wegen schweren sexuellen Missbrauchs mit Unmündigen die Einweisung in eine Anstalt beantragt. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. (APA, 10.2.2020)