Am 3. August 2017 war ein Grundwehrdiener bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn zusammengebrochen.

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Krems – Nach dem Tod eines Rekruten 2017 in Horn hat die Staatsanwaltschaft Krems die Ermittlungen eingestellt. Wie der ORF Niederösterreich am Montagabend berichtete, kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Vorgesetzten des Grundwehrdieners bei dem Marsch, nach dem der 19-Jährige starb, alle Vorschriften eingehalten hatten. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Der Soldat der Garde war am 3. August 2017 bei einem Fußmarsch in der Nähe der Kaserne in Horn im Waldviertel zusammengebrochen. Er starb später im Krankenhaus. Todesursache war laut Obduktion eine Überhitzung des Körpers. Bei einer Blutuntersuchung wurde außerdem ein akuter Infekt festgestellt, der zu einer Sepsis geführt hatte.

Genug Wasser bereitgestellt

Ermittelt wurde in der Folge gegen vier Soldaten, die an der Durchführung des Marsches beteiligt waren. Sie standen unter anderem unter dem Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Vernachlässigung der Obsorgepflicht nach dem Militärstrafgesetz, wie Staatsanwaltschaftssprecher Franz Hütter dem ORF mitteilte.

Die Anklagebehörde kam nun zu dem Schluss, dass die Vorgesetzten des Rekruten gegen keine Vorschriften verstoßen haben. Sie stellten aufgrund der Hitze ausreichend Wasser zur Verfügung und ordneten leichtere Adjustierung an. "Außerdem konnten sie nicht erkennen, dass der 19-Jährige eine akute septische Entzündung hatte", wurde Hütter zitiert.

Bundesheer wartet ab

Während der Fall aus Sicht der Staatsanwaltschaft abgeschlossen ist, zeigte sich das Bundesheer vorerst zurückhaltend: "Wir wollen die zweiwöchige Frist abwarten, in der die Fortführung des Verfahrens beantragt werden kann", sagte Sprecher Michael Bauer. Die Frist endet dem ORF Niederösterreich zufolge noch in dieser Woche. (APA, 10.2.2020)