Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) muss keine Anklage gegen seinen Mitarbeiter befürchten.

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Es war ein Verfahren, das Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) besonders gestört hat: Seit Sommer wurde gegen seinen Mitarbeiter Arno M. ermittelt. Dieser hatte kurz vor jener Nationalratssitzung, in der Kurz das Misstrauen ausgesprochen wurde, unter falschem Namen Festplatten aus dem Kanzleramt schreddern lassen – und den Auftrag bei der Firma Reisswolf nicht bezahlt. Ein Mitarbeiter erkannte ihn, die Staatsanwaltschaft ermittelte. Am 18. Juli folgte eine Hausdurchsuchung; weil Verbindungen zur Ibiza-Affäre für möglich gehalten wurden, übernahm auch die dafür zuständige Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA).

Die steht nun seit Wochen unter Kritik der ÖVP, Kurz hatte ihr Mitte Jänner in einem Hintergrundgespräch nahegelegt, dass sie teils parteipolitisch agiere. Kritisch zeigte er sich etwa wegen des Beschuldigten-Status von Ex-Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) in der Casinos-Affäre; aber auch der Fall Arno M. wurde genannt – etwa erst am Montag in der "ZiB 2". "Für Arno", schrieb Gerald Fleischmann, der Medienstratege des Kanzlers, auf Twitter.

Weisungskette stimmte Einstellung zu

Allerdings muss sich Arno M. keine Sorgen über eine etwaige Anklage machen. Das Verfahren wurde diese Woche eingestellt – just zu dem Zeitpunkt, an dem es zur Aussprache zwischen Standesvertretern der Justiz, Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Kurz sowie Kanzleramtsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) kam.

Der Fall wurde schon im Sommer von der WKStA an die Staatsanwaltschaft Wien übergeben, weil kein Ibiza-Bezug konkretisiert wurde. Das Verfahren war berichtspflichtig, gegen die geplante Einstellung soll es weder von Oberstaatsanwaltschaft Wien noch vom Justizministerium Einwände gegeben haben. Eine Verbindung der Einstellung zu den aktuellen Querelen in der Justiz wird mit Verweis auf die Weisungskette ausgeschlossen. Als besonders lang wird die Verfahrensdauer von acht Monaten von Justizkennern nicht beurteilt. (Fabian Schmid, 11.2.2020)