Finanz online liefert derzeit mitunter falsche Ergebnisse.

Foto: Finanzonline/Screenshot

Das Jahr 2020 ist das erste Jahr, in dem der für das Jahr 2019 zustehende Familienbonus plus auch mit der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden kann. Dies erweist sich als durchaus komplex. Probleme bei den Prognosen werden vom Finanzministerium eingestanden, an einer technischen Lösung wird gearbeitet.

Komplexe Angelegenheit

Durch die verschiedenen Möglichkeiten für leibliche Eltern, Unterhaltszahler und Ehepartner von Familienbeihilfebeziehern sei die Vorhersage des Steuerguthabens in der Vorberechnung sehr komplex, da viele Daten elektronisch überprüft und verknüpft werden müssten, heißt es in einer Aussendung.

Daher würden die Bürger mittels einer Meldung darüber informiert, dass in manchen Fällen eine Vorberechnung derzeit noch nicht möglich ist. Diese dient ohnehin lediglich der Information der Steuerzahler und kann vom endgültigen bescheidwirksamen Ergebnis noch abweichen.

Bis Ende Februar Zeit

Die Arbeitnehmerveranlagung in Finanz online an sich kann wie bisher durchgeführt werden, da alle Daten vor der Bescheiderlassung richtiggestellt werden – auch wenn der Familienbonus beim Arbeitgeber bereits im Lohnzettel erfasst wurde, wird die Steuer richtig berechnet. Grundsätzlich haben die Arbeitgeber bis Ende Februar Zeit, die Lohnzettel des vorangegangenen Jahres zu übermitteln. Das bedeutet, wie jedes Jahr können Steuererklärungen erst danach verarbeitet werden. (APA, 11.2.2020)