Laudamotion erkennt den im Herbst 2019 gewählten Betriebsrat nicht an.

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Wien/Schwechat/Dublin – Die Ryanair-Tochter Laudamotion wollte die Betriebsversammlung am Dienstagnachmittag in letzter Minute verbieten, blitzte damit vor dem Landesgericht Korneuburg aber ab. Die entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Betriebsversammlung wurde abgewiesen, teilte die Gewerkschaft Vida mit.

Der Antrag der Laudamotion GmbH auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung "wird – soweit die Dauer der Betriebsversammlung am 11.2.2020 die Zeit von 13 bis 16 Uhr nicht übersteigt – abgewiesen", heißt es in dem Beschluss. Die Airline hatte auf Unterlassung geklagt.

"Ungesetzliches Meeting mit nichtexistierendem Betriebsrat"

Laudamotion hat den Mitarbeitern im Vorfeld der Betriebsversammlung mit disziplinarrechtlichen Konsequenzen gedroht, sollten sie an der Betriebsversammlung in Wien-Schwechat teilnehmen. Das Unternehmen sieht in der Betriebsversammlung ein "ungesetzliches Meeting mit einem nichtexistierenden Betriebsrat". Die Einladung sei durch eine "ehemalige Angestellte" erfolgt.

Die Airline erkennt den im Herbst 2019 gewählten Betriebsrat nicht an. Hintergrund ist ein Konflikt zwischen der Geschäftsführung und der Betriebsratschefin. Die Firma hat die Mitarbeiterin trotz Kündigungsschutzes, den sie als Betriebsrätin hatte, gekündigt und erkennt deshalb auch ihre Wiederwahl in den Betriebsrat nicht an.

Laudamotion wendet Kollektivvertrag nicht mehr an

Die Gerichtsverfahren dazu laufen am Landesgericht Korneuburg. Ebenfalls per einstweilige Verfügung entschied das Gericht im Jänner, dass Laudamotion der Belegschaftsvertreterin den Zutritt zum Firmengelände nicht verbieten darf.

Seit 1. Jänner wendet die Geschäftsführung den Laudamotion-Kollektivvertrag nicht mehr an. Neue Mitarbeiter werden nun stattdessen über die österreichische Zweigniederlassung der Leiharbeitsfirma Crewlink Ireland angestellt. Die Gewerkschaft wirft dem irischen Mutterkonzern vor, auf österreichisches Arbeitsrecht zu pfeifen.

Ryanair glaube offensichtlich in einer Bananenrepublik, in der man sich alles erlauben kann, tätig zu sein, kritisierte Vida-Gewerkschafter Daniel Liebhart. "Wir haben bei Laudamotion einen rechtskonform gewählten Betriebsrat. Dieser hat entsprechend dem Arbeitsverfassungsgesetz das Recht, Betriebsversammlungen zur Information des Personals abzuhalten. Und die Mitarbeiter haben selbstverständlich das Recht, an diesen Versammlungen teilzunehmen." (APA, 11.2.2020)