Im Ressort von Justizministerin Alma Zadić wird geprüft, wie die Weitergabe von Akten künftig unterbunden werden kann.

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Die Aussage von Sebastian Kurz, wonach er von hochrangigen Journalisten erfahren habe, dass sie Informationen von Staatsanwälten bekommen hätten, hat nun Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Verfahren gegen unbekannt eingeleitet, es geht um Amtsmissbrauch. Auch Neos und FPÖ hatten Sachverhaltsdarstellungen eingebracht, doch die Behörde sei von sich aus tätig geworden, sagte eine Sprecherin.

Kurz wollte bisher aber nicht sagen, wer das gewesen sei, das Gespräch sei vertraulich gewesen. Es sei eine überblicksartige Information gewesen, er wisse weder Namen noch Verfahren. Ob der Kanzler in dem daraus resultierenden Verfahren aussagen muss, konnte Sprecherin Bussek nicht sagen.

Nach der Aussprache am Montag im Justizministerium mit der grünen Ressortchefin Alma Zadić, Europaministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Vertretern der Staatsanwälte betonte Kurz, dass künftig die Weitergabe von Informationen aus der Staatsanwaltschaft, sogenannte Leaks, verhindert werden müsse.

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Weitergabe unterbinden

Die Regierungsparteien dürften hier unterschiedlich interpretieren, was damit gemeint ist. So soll die ÖVP ursprünglich geplant haben, das Veröffentlichen von Akten ganz zu untersagen. Ein solches Verbot gibt es in Deutschland. Dort darf aus Akten nicht zitiert werden, sondern der Inhalt darf nur beschrieben werden. Diesem Vorgehen erteilte aber Zadić via Kurznachrichtendienst Twitter eine Absage: "Das steht nicht im Regierungsprogramm, weil sich die Grünen durchgesetzt haben."

Wie aber eine Weitergabe von Informationen tatsächlich verhindert werden könne, ist noch unklar. Das werde derzeit in den Fachabteilungen geprüft, heißt es aus dem Justizressort. Wasserzeichen seien eine Möglichkeit oder auch die Digitalisierung von Akten. In beiden Fällen ließe sich leichter nachvollziehen, wer Akten weitergegeben habe.

Rechtsanwaltskammer gegen Verbot

Gegen ein striktes Verbot, Akten weiterzugeben, spricht sich Rechtsanwaltskammerpräsident Rupert Wolff im STANDARD-Gespräch aus. Für Rechtsanwälte sei dies ohnehin klar geregelt, sie dürfen ohne Zustimmung ihres Mandanten keine Informationen an Medien weitergeben. Vielmehr fordert er eine "Waffengleichheit zwischen Staats- und Rechtsanwälten", derzeit würden Staatsanwälte oft übermächtig agieren. Es brauche begründete Entscheidungen etwa für Hausdurchsuchungen. Geht es nach Wolff, sollte künftig ein Dreiersenat derartige Entscheidungen fällen.

Dass Informationen häufig weitergegeben werden, sei derzeit unvermeidbar, da selbst heikle Akten "durch viele Hände" gingen. Daher fordere die Kammer schon seit Jahren den digitalen Akt. Denn das "Hin- und Herschieben von Akten" sei nicht zeitgemäß. (Marie-Theres Egyed, 12.2.2020)