Laut der deutschen Bundesregierung sei eine Vorratsdatenspeicherung durch Geheimdienste nicht problematisch, da es sich um keine privaten Anbieter handle.

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Die deutsche Bundesregierung wirbt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für eine Vorratsdatenspeicherung. Das zeigt ein durch die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage veröffentlichtes Dokument, das anhand einer Informationsfreiheitsanfrage herausgegeben wurde. In dem Plädoyer der deutschen Regierung vom September 2019 wird die Entführung zweier Vietnamesen in Deutschland durch den vietnamesischen Geheimdienst als Anlassfall genommen. Dieser hätte nicht aufgeklärt werden können, wenn die Geheimdienste keinen Zugriff auf Informationen wie Kreditkarten- und Verbindungsdaten gehabt hätten.

Keine privaten Unternehmen

Die Argumentation: Die massive Datensammlung sei nicht problematisch, da sie nicht durch private Unternehmen erfolge. Somit gebe es auch keine Privatsphärenbedenken.

Die E-Privacy-Richtlinie, die seit Jahren evaluiert wird und deren Umsetzung sich immer weiter verzögert, erlaube Ausnahmen, die die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit des Staates oder die Landesverteidigung betreffen.

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Mehrfach gekippt

Die EU-Regierungschefs wollen ihren Wunsch nach einer generellen Vorratsdatenspeicherung – also die Aufbewahrung bestimmter Daten wie Anrufprotokolle, Standortdaten und Einordnungen zu der genutzten IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt –, nicht fallen lassen.

Dabei hat der Europäische Gerichtshof sie sowohl 2014 als auch 2016 gekippt, da anlasslos Daten von Bürgern gespeichert wurden, bei denen es keinen Verdacht auf Straftaten gab. Nicht genug für den EU-Rat, der seit über einem Jahr eine "legale" Version ins Leben rufen möchte.

Maßgeblich daran beteiligt war auch die türkis-blaue Regierung. Eine Überlegung war in der Vergangenheit, die Datenspeicherung anhand der E-Privacy-Regeln zu erweitern: Nicht nur zu Abrechnungszwecken, sondern auch zum Einhalten rechtlicher Verpflichtungen soll eine Datenspeicherung vorgeschrieben werden. Die EU-Kommission wurde im vergangenen Jahr damit beauftragt, eine legale Version auszuarbeiten.

Urteil erwartet

In Bälde wird diesbezüglich ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs erwartet. Dabei geht es um die Datensammlung durch Geheimdienste wie den GCHQ zur Terrorbekämpfung. Diese wurde Mitte Jänner vom Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona als weitgehend unrechtmäßig beurteilt. Im Regelfall folgt der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts, eine finale Entscheidung wird es wohl in den kommenden Monaten geben. (muz, 12.2.2020)