Wien – Statt Vertretern der türkis-grünen Parlamentsklubs wird die Bundesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) um die Einschränkung der Untersuchungsthemen des Ibiza-Ausschusses kämpfen. Am Mittwoch wurde im Ministerrat beschlossen, dass sich der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts dazu äußern soll. Das hat er nun bereits getan: Das 18-seitige Schreiben an den VfGH ist nicht öffentlich einsehbar, liegt aber dem STANDARD vor.

Zu welchen Themen die Auskunftspersonen im U-Ausschuss befragt werden dürfen, muss der VfGH nun entscheiden.
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Darin wiederholt die Regierung im Grunde die Kritikpunkte der türkis-grünen Abgeordneten, die im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats die Themenauswahl der Opposition für den U-Ausschuss einschränkten. Daraufhin zogen SPÖ und Neos vor den VfGH. Da unklar war, wie die Regierungsparteien nun vor dem Gerichtshof vertreten sein werden – so gab es kein namentliches Protokoll der Abstimmung -, spielten SPÖ und Neos zuerst mit dem Gedanken, die Gegenseite besachwalten zu lassen. Nun hat die Regierung diese Aufgabe übernommen.

Ibiza-Video als Klammer

Beide Seiten geben sich siegessicher: SPÖ und Neos denken, dass die strittigen Themen – etwa "Personalpolitik in staatsnahen Unternehmen", Ibiza-Ermittlungen und Neustrukturierung der Finanzaufsicht – unter die inhaltliche Klammer "Ibiza-Video" fallen. Für ÖVP und Grüne sind hingegen zu viele Themengebiete miteinander vermischt. Da es sich um juristisches Neuland handelt, wird die Entscheidung des VfGH mit Spannung erwartet.

Für eine mündliche Verhandlung vor dem VfGH nominierte Bundesministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) Albert Posch, den provisorischen Leiter des Verfassungsdienstes. Der war einst Kabinettschef beim damaligen Kanzleramtsminister Gernot Blümel (ÖVP). Noch weiter zurück liegt seine Tätigkeit im Kabinett des einstigen Finanzministers Michael Spindelegger. Damals sein Kabinettschef: Thomas Schmid. Dessen Bestellung zum Alleinvorstand der Österreichischen Beteiligungs AG wird im U-Ausschuss auf jeden Fall ein Thema sein. (Fabian Schmid, 13.2.2020)