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Wolfsburg – Volkswagen will den in Deutschland klagenden Dieselkunden trotz des geplatzten Vergleichsverfahrens mit Verbraucherschützern eine Entschädigung zahlen. Die bereits ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen "auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands" angeboten werden, teilte das Unternehmen nach einer außerordentlichen Vorstandssitzung am Freitag mit. Über den Schritt des Konzerns hatte zuvor auch das digitale Wirtschaftsmagazin "Business Insider" berichtet.

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat Volkswagen die Schuld für die gescheiterten Verhandlungen gegeben. Die Gespräche seien geplatzt, weil VW kein transparentes, vertrauenswürdiges und für die Verbraucher sicheres System der Abwicklung ermöglichen wollte, sagte VZBV-Chef Klaus Müller am Freitag in Berlin.

Abbruch der Verhandlungen

Am Freitagvormittag habe VW dem Verband noch ein Vergleichsangebot geschickt, nur wenige Minuten später habe man aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen erfahren. Die Gespräche seien anders als von VW verbreitet nicht an den Honorarforderungen der VZBV-Anwälte gescheitert.

In dem Mammutverfahren geht es um Schadenersatzforderungen von rund 470.000 Kunden des VW-Konzerns. Sie sehen sich betrogen durch die Manipulation von Dieselabgaswerten, die VW 2015 zugegeben hatte.

Streit seit September

VW und VZBV streiten seit Ende September vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig über Entschädigungen für betroffene Autobesitzer. Die deutschen Verbraucherschützer wollen stellvertretend für die Autobesitzer mit einer sogenannten Musterfeststellungsklage feststellen lassen, dass der Autokonzern betroffene Dieselkäufer "vorsätzlich und sittenwidrig" geschädigt hat und deshalb Schadenersatz zahlen muss.

VW hatte im September 2015 eingeräumt, weltweit in Millionen Fahrzeugen seiner Marken eine illegale Software eingebaut zu haben. Diese ließ den Ausstoß von Stickoxiden nur auf dem Prüfstand sinken, nicht aber im täglichen Straßenverkehr. Volkswagen argumentierte stets, dass die Kunden keinen Schaden erlitten hätten, da nach Software-Updates alle Fahrzeuge im Verkehr genutzt werden könnten und sicher seien.

"Kein Wertverlust"

Mehrere Gutachten hätten zudem bestätigt, dass die Fahrzeuge "keinen Wertverlust aufgrund der Dieselthematik" erlitten hätten. Bereits bei der zweiten Verhandlung Mitte November legte das OLG den Streitparteien einen Vergleich nahe – VW willigte Anfang Jänner in Verhandlungen darüber ein.

Im Klageregister des zuständigen Bundesamts für Justiz gab es bis zu Beginn des Musterfeststellungsverfahrens am 30. September rund 470.000 Anmeldungen. VW hatte betont, es gebe auch viele Abmeldungen und mögliche Mehrfach-Anmeldungen. Bei einer Summe von 830 Millionen Euro könnte jeder Verbraucher damit im Schnitt mit weniger als 2.000 Euro rechnen. (APA, 14.2.2020)