Soziale Gerechtigkeit zu Pendlerpauschale verhält sich derzeit wie Schulbus zu Soccer-Mum-SUV. Es sagt einem der gesunde Menschenverstand, dass es unfair ist, wenn Besserverdiener mehr Zuschuss bekommen als Geringverdiener. Doch die Diskussion allein darauf zu begrenzen wäre eine vertane Chance. Es muss gleichzeitig auch um die Distanzen, die gefördert werden, und um die Verkehrsmittel, die genutzt werden, gehen.

Ist der Weg in die Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar – jedenfalls wenn die Fahrzeit maximal eine Stunde dauert –, gibt es nur die kleine Pendlerpauschale. Die ist aber nicht an die Verwendung der Öffis gebunden.

Hier könnte man, gleich in einem Aufwischen mit dem 1-2-3-Ticket, einen Hebel ansetzen. Etwa, indem die Pauschale nur ausbezahlt wird, wenn dafür ein entsprechendes Ticket vorgelegt wird. Gerade bei den Besserverdienern könnte man dies gut umsetzen – mit dem Erfolg, entweder weniger Geld zu investieren oder die Öffis zu stärken. Natürlich muss spätestens bis dahin der öffentliche Nahverkehr weiter ausgebaut werden.

Ist der Weg in die Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar, gibt es nur die kleine Pendlerpauschale.
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Anzudenken wäre überhaupt eine Obergrenze für die Pendlerpauschale. Wer mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient, wird auf diesen Zuschuss wohl in den seltensten Fällen tatsächlich angewiesen sein. Unter dieser Grenze sollte man die Pauschale nicht nur nach Distanz, sondern auch nach Gehalt entsprechend staffeln.

Ein weiterer Punkt darf in dieser Diskussion aber auch nicht vernachlässigt werden. Viele Geringverdiener sind nicht nur auf die Pauschale angewiesen, um in die Arbeit zu kommen, sie haben dort oft auch nicht die Chance, die Arbeitszeit an die Verkehrsverbindung anzupassen. Da tut man sich weiter oben in der Hierarchie oft leichte; und hat vielleicht sogar die Möglichkeit, zum Homeoffice – und damit auf die ökologisch sinnvollste und günstigste Weise – zu pendeln. (Guido Gluschitsch, 14.2.2020)