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Am Donnerstag wurde in der Causa verhandelt.

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Im vom Datenschutzaktivisten Max Schrems angestrengte Zivilprozess gegen Facebook warten nun beide Seiten auf ein Urteil. Die mündliche Verhandlung wurde am Donnerstag nach der Anhörung einer Vertreterin des Social-Media-Konzerns geschlossen. Beide Seiten seien sich einig, danach in jedem Fall in Berufung zugehen, hieß es tags darauf in einer Stellungnahme von Schrems' Rechtsvertretern.

Konkret will der Kläger wissen, wozu Facebook die Daten überhaupt braucht und wie diese konkret verwendet werden. Schrems wirft dem US-amerikanischen vor allem Verstöße gegen die in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Auch die Befragung der für die Datenschutzpolitik in Europa zuständigen Cecilia Alvarez am Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien förderte nicht viel Aufschlussreiches zutage.

Zumeist konnte die Zeugin keine Auskunft über technische Details zur Datenspeicherung geben. Sie wie auch die Rechtsvertreter von Facebook verwiesen stattdessen auf mehrere Tools, die dem Nutzer Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten liefern. Für Datenschutzaktivist Schrems sind diese Informationen aber zu allgemein, er will auch wissen, was genau mit seinen Daten geschieht. Vieles sei technisch – noch – nicht machbar oder rentiere sich nicht, argumentierte die Gegenseite.

Zufrieden

Trotz der geringen Ausbeute an Information zeigte sich eine Vertreterin der Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger + partner, die Schrems in der Sache vertritt, zufrieden. Erfreulich sei, dass die Verhandlung nun geschlossen sei. Der Prozess zieht sich bereits seit fast sechs Jahren. Das Urteil soll in den nächsten Wochen bzw. Monaten schriftlich ergehen. Wahrscheinlich ist, dass eines der Berufungsgerichte auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung strittiger Datenschutzfragen anrufen wird.

"Wenn die Hauptzeugin von Facebook nun keine Angaben machen kann, kann das kaum zu unserem Schaden sein. Wir sind jedenfalls zufrieden mit dem Verlauf", meinte die Datenschutzorganisation noyb (None of Your Business), der auch Schrems angehört, einen Tag nach der Verhandlung. Den Vogel abgeschossen habe zudem die Argumentation, dass eine Einhaltung der Ansprüche eines Nutzers nach der DSGVO "wirtschaftlich nicht zumutbar" sei.

Facebook: "Missverständnis"

"Die Annahmen von Herrn Schrems beruhen auf einem Missverständnis darüber, wie Facebook und Werbung auf Facebook funktionieren", kommentierte das beklagte Unternehmen den Verhandlungsverlauf in einer schriftlichen Stellungnahme. "Wenn sich Menschen auf Facebook registrieren, wird ihnen ganz oben in den Nutzungsbedingungen erklärt, dass wir ihnen neben personalisierten Inhalten auch personalisierte Werbung anzeigen. Wir machen daraus kein Geheimnis.

Facebook beteuerte auch abermals, gesetzliche Pflichten und Verpflichtungen im Rahmen der DSGVO sehr ernst zu nehmen. "Wir haben unsere Richtlinien klar formuliert, unsere Privatsphäre-Einstellungen sind leicht zu finden und wir haben neue Tools eingeführt, mit denen Menschen ihre Informationen auf Facebook kontrollieren können." (APA, 14.2.2020)