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In den USA ist es selbstverständlich, sich für einen heiklen Prozess zu inszenieren: Im Bild Harvey Weinstein mit einem Rollator.

Foto: APA/AFP/GETTY IMAGES/KENA BETANC

Schwach, gebrechlich, von seinem Anwalt und einem Rollator gestützt: So zeigen Fotos den Filmmogul Harvey Weinstein, als er im Jänner 2020 ein New Yorker Gericht verließ. Denkt man an die zahlreichen sexuellen Vergehen, die ihm vorgeworfen werden, drängt sich die Frage auf: Wie kann dieser wacklige alte Mann solch Abscheuliches getan haben?

An diesem Punkt sollten kritische Beobachter genauer hinsehen. Gerade in medienwirksamen Verfahren wird gekonnt auf Bildsprache gesetzt, um einem von der Öffentlichkeit bereits für schuldig befundenen Verdächtigen die Chance auf eine mildere Strafe zu verschaffen. Das Zauberwort diesbezüglich heißt: Litigation-PR. Zu Deutsch: prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.

Akten kommen von Beschuldigten

Szenenwechsel. Ob der österreichische Exfinanzminister Hartwig Löger, dem im Zuge der Casinos-Affäre Amtsmissbrauch und Bestechung vorgeworfen wird, auch einen solchen Berater hat, sei dahingestellt. Jedenfalls hat er einen Parteifreund, der Bundeskanzler ist. Anfang Jänner stellte Sebastian Kurz im Rahmen eines Hintergrundgesprächs die Vermutung von roten Verbindungsleuten in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in den Raum. Auch werde besonders oft gegen die ÖVP ermittelt wie eben im Fall Lögers, so Kurz.

Besonders bei Prozessen, die im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit ausgetragen werden, gerät die Justiz häufig stark unter Druck. Zu früh würden vertrauliche Akten von den Behörden an die Medien gespielt, kritisierte Kurz in Anspielung auf die WKStA. Dabei sind sich Rechtspraktiker einig, dass Informationen aus laufenden Verfahren so gut wie immer von Prozessbeteiligten selbst nach außen getragen werden. Beschuldigte haben oft großes Interesse, via Medien die öffentliche Meinung zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Behilflich ist dabei oft Litigation-PR – für jene, die es sich leisten können.

Kommt aus den USA

Entstanden ist diese Spezialisierung der Öffentlichkeitsarbeit in den 1980er-Jahren in den USA. Das Medieninteresse an spektakulären Prozessen ist dort von jeher hoch. Ziel ist es, die Reputation des Mandanten zu schützen. "Einen Prozess kann man vor Gericht gewinnen oder verlieren, aber im Gerichtssaal der öffentlichen Meinung wird rasch und gnadenlos über Schuld oder Unschuld entschieden", sagt PR-Experte Alfred Autischer, Gründer der Wiener Litigation-Agentur Gaisberg Consulting.

"Stellen Sie sich vor, was es mit Ihrem Leben, mit Ihrer Familie macht, wenn die ganze Welt glaubt, dass Sie schuldig sind", sagt Autischer. Oft reiche ja schon eine anonyme Anzeige, damit Medien berichten. Er habe selbst erlebt, dass sich Mandanten aufgrund des öffentlichen Drucks das Leben nehmen wollten, sagt der PR-Mann.

Teile ihres Akts selbst zu veröffentlichen sei für Beschuldigte oft die einzige Möglichkeit, ihre Sicht der Dinge glaubhaft darzustellen, sagt Autischer. Dies ist auch durch die Strafprozessordnung gedeckt. Sie erlaubt es Beschuldigten, Opfern und Privatbeteiligten, Informationen aus einem Verfahren weiterzugeben, wenn es in ihrem Interesse liegt.

Öffentliches Interesse an Verfahren

Laut Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat die ÖVP in den Koalitionsverhandlungen darauf gedrängt, Journalisten eben dieses Veröffentlichen in einem laufenden Verfahren zu verbieten. Ähnliche Regelungen gibt es etwa in Deutschland. Die wörtliche Veröffentlichung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke vor Abschluss eines Strafverfahrens kann im Nachbarland mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert werden.

Wäre es also sinnvoll, das auch hierzulande einzuführen, um beispielsweise Vorverurteilungen entgegenzuwirken? Robert Kert, Strafrechtsprofessor an der Wirtschafts-Uni Wien, meint: "Nein. Besonders bei langen Verfahren hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran, etwas über den Verfahrensstand zu erfahren." Zu schützen seien dabei die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre Dritter. Besonders über langwierige Prozesse wie die Causa Eurofighter, bei denen das Ermittlungsverfahren Jahre dauern kann, wüsste die Öffentlichkeit de facto kaum etwas, wenn das Veröffentlichen von Informationen verboten wäre.

Das erste Statement

In solchen Verfahren, in denen viel Geld oder politische Reputation auf dem Spiel steht, ist professionelle PR oft entscheidend. Man denke an den in seiner französischen Villa verhafteten Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner. Weil er sich von einer Einvernahme in Wien aus gesundheitlichen Gründen entschuldigen lassen hatte, aber kurz danach Fotos von ihm in einem Porsche aufgetaucht waren, war sein Ruf vorerst ruiniert. Dass dann seine Frau an die Öffentlichkeit trat und in diversen Medien den Ruf ihres Mannes verteidigte, sei ein Paradebeispiel für gelungene Litigation-PR, meint Autischer.

Ausschlaggebend seien immer die ersten Tage, wenn ein Fall ins Rollen komme. Habe sich die Öffentlichkeit erst einmal eine Meinung über Schuld oder Unschuld gebildet, sei schon vieles zu spät, sagt der Experte. Schon das erste Statement gegenüber der Presse kann ausschlaggebend sein. Wer am Anfang schweigt, gibt laut Autischer die Möglichkeit aus der Hand, die öffentlich verbreitete "Geschichte" zu steuern. Simple Dementi von Vorwürfen oder Gerüchten führten eher zu einer Zementierung der öffentlichen Meinung. Wichtig sei deshalb zu erklären, was dahinterstehe.

Ein positives Beispiel, wie Krisen-PR gehen kann, sei der Fall des ehemaligen OMV-Chefs Wolfgang Ruttenstorfer. Die Staatsanwaltschaft wollte den Manager und Ex-Politiker 2010 wegen Insiderhandels anklagen. Ruttenstorfer ging noch am selben Abend in die ZiB 2 und erklärte, dass bei dem umstrittenen Aktienkauf alles rechtens gewesen sei. Er begrüßte sogar die Entscheidung der Justiz, ein faires Gerichtsverfahren einzuleiten. "Damit war das dann bald erledigt", sagt Autischer.

Laienrichter besonders beeinflussbar

Während Prozessbeteiligte Informationen weitergeben dürfen, ist dies der Staatsanwaltschaft und den Gerichten aufgrund des Amtsgeheimnisses strikt verboten. In zwanzig Jahren Berufserfahrung habe er dies auch noch nie erlebt, so Autischer. Richter und Staatsanwälte sind aber auch nur Menschen, die sich gewissen medialen Dynamiken nicht zur Gänze entziehen können. Das wissen PR-Experten.

Berufsrichter seien deshalb geschult und kontrollierten einander über die ausführliche Begründung ihrer Urteile verlässlich selbst, sagt Harald Wagner, Vizepräsident der Österreichischen RichterInnen-Vereinigung. Dem Einfluss der öffentlichen Meinung müssten sich Richter in jedem Fall entziehen. Bei Geschworenenprozessen im Strafrecht ist die Sache schon heikler: Sich von medial kreierten Bildern im Gerichtssaal abzugrenzen sei für Laien eine schwierige Aufgabe, sagt Friedrich Forsthuber, Präsident des Straflandesgerichts Wien.

Angriffe auf Staatsanwälte

Oft sind es aber vor allem Staatsanwälte als Gegenseite der Verteidigung, auf die in Verfahren Druck ausgeübt wird. Dies kann nicht nur geschulte öffentliche Auftritte oder gezielte politische Attacken auf die Ermittlungsbehörden umfassen. Gerade in Verfahren mit hohem Einsatz von Geld und Reputation berichten Österreichs Staatsanwälte immer häufiger von Versuchen, ihre Arbeit direkt zu beeinflussen. Die Ankläger würden eingeschüchtert, ihr Privatleben ausgeforscht und sogar ihr familiäres Umfeld bedroht.

Die Präsidentin der Vereinigung österreichischer Staatsanwälte, Cornelia Koller, bestätigt, dass es in den vergangenen fünf Jahre diesbezüglich vermehrt Beschwerden von Kollegen gegeben habe. Sie fordert einen effektiveren Schutz der Privatsphäre der Staatsanwälte. Koller will auch die Kommunikation ihrer Behörde neu aufstellen. Dafür müsse zuerst der Medienerlass reformiert und es müssten mehr Ressourcen für die Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden, sagt Koller. Ein "Ja, es wird ermittelt" ist laut Koller bei großen Verfahren oft zu wenig an Kommunikation.

Medien beeinflussen Strafmaß

Am Ende bleibt die Frage: Wozu der Aufwand? Hat die öffentliche Meinung Einfluss auf Gerichtsurteile?

Auf die Schuldfrage selbst weniger – wohl aber auf das Strafmaß. So beobachteten es zumindest 415 deutsche Richter und 165 Staatsanwälte, die 2018 im Zuge einer Studie der Uni Mainz bezüglich ihrer Wahrnehmung befragt worden waren. Demnach verfolgen 44 Prozent der Richter und 58 Prozent der Staatsanwälte gezielt Medienberichte über ihre laufenden Verfahren. Elf Prozent der Befragten sahen einen Einfluss von Medienberichterstattung auf die Schuldfrage, jeder Vierte sah einen Einfluss auf die Höhe der Strafe, die am Ende verhängt wurde. Hoch sei der Einfluss von Medien vor allem darauf, was Zeugen vor Gericht aussagen.

Es könnte sich für einen Beschuldigten also auszahlen, einen mitleiderregenden Eindruck wie Harvey Weinstein zu erwecken – oder seinen Akt selbst zu leaken. Im Sinne der Justiz ist das freilich nicht immer. (Johannes Pucher, Laurin Lorenz, 15.2.2017)