Das große Coming-out im Jungbauernkalender reicht nicht: Landwirte wollen auch ihre Pässe schmücken.

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Die Regierung hat mit ihren Plänen, den Meister aufzuwerten, einiges in Bewegung gebracht. Zur Erinnerung: Handwerker dürfen den Titel Meister künftig auch in amtliche Dokumente wie den Pass eintragen lassen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf war bis vergangene Woche in Begutachtung. Doch es wäre nicht Österreich, wenn nun nicht auch andere Berufsgruppen dieses Recht in Anspruch nehmen wollten.

Da wären einmal die Bauern und Forstwirte. Auch in diesem Sektor gibt es zahlreiche Lehrberufe, die mit einem Meister gekrönt werden können. Die Berufe reichen von Gartenbau über Pferdewirtschaft bis hin zu landwirtschaftlicher Lagerhaltung, Biomasseproduktion oder Bienenwirtschaft. Dass der (die) Tischlermeister(in) den Titel bzw. die Abkürzung Mst., Mst.in oder Mst.in tragen darf, die Absolventen land- und forstwirtschaftlicher Ausbildungen aber nicht, ist für die Landwirtschaftskammer unverständlich.

Meisterprüfung

Denn: Auch in diesen Berufen wird die Meisterprüfung abgelegt. Wörtlich schreibt die Landwirtschaftskammer in der soeben zu Ende gegangenen Begutachtung: "Aufgrund der Gleichwertigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildung zur handwerklichen Berufsausbildung und als Anerkennung und Wertschätzung der land- und forstwirtschaftlichen Meister und Meisterinnen ist es gerechtfertigt, die Führung des Meisters bzw. der Meisterin als eintragungsfähigen Titel auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Berufe auszudehnen." Ob die Forstwirte oder Gärtner künftig den Meistertitel führen dürfen, hängt vom weiteren Prozedere ab.

Der Gesetzesentwurf wird nach der Begutachtung dem Parlament zugewiesen, wo klarerweise Änderungen vorgenommen werden können. Die fordert auch Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer. Er freut sich zwar über die geplante Aufwertung der handwerklichen Berufe, hat aber auch noch einige Begehrlichkeiten. "Als nächsten Schritt" möchte er, dass der Meistertitel auch für alle anderen reglementierten Gewerbe in amtlichen Dokumenten angeführt werden darf, also nicht nur im handwerklichen Bereich.

"Falsche" Meister

Beispiele für solche Berufe sind Bestatter, Elektrotechniker, Fremdenführer oder Kosmetiker. Dazu kommen weitere Ausbildungen, die in Sondergesetzen geregelt sind wie beispielsweise Bilanzbuchhalter oder Berufskraftfahrer. Auch für diese Berufsgruppe gilt: Nach derzeitigem Entwurf ist ihnen die Verwendung des Meistertitels in Dokumenten künftig nicht gestattet.

Es wäre nicht Österreich, wenn es nicht noch komplexer wäre. Ein Blick in den Dschungel der Gewerbeordnung zeigt, dass einige Gewerbe zwar im Wortlaut den Begriff Meister tragen – etwa Baumeister, Brunnenmeister oder Steinmetzmeister. Das Besondere: Sie legen eine Befähigungsprüfung, aber keine Meisterprüfung ab, und zählen auch nicht zu den Handwerken. Mahrer ersucht die zuständige Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, "zeitnah eine adäquate Regelung für diese Gewerbe zu treffen" und die Gruppe noch für die Titelführung zu berücksichtigen. (as, 17.2.2020)