Wiener Linien und Polizei bitten darum Unfälle nicht zu filmen, sondern Hilfe zu leisten.

Foto: APA/Klaus-Dietmar Gabbert

Wien – Nach dem tödlichen U-Bahn-Unfall Samstagabend in Wien-Meidling hat das pietätlose Video eines Gaffers für Kritik gesorgt. Der Mann hatte die Tote nach dem Unfall gefilmt, während andere Zeugen Erste Hilfe leisteten. Das Video stellte er online und verschickte es an Medien, die es dann tatsächlich zumindest kurzzeitig veröffentlicht hatten. Rechtliche Konsequenzen hat der Mann nicht zu befürchten.

Strafe erst nach Abmahnung durch die Polizei

Im Sommer 2018 wurden zwar mit einer Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes Strafen für Schaulustige beschlossen. Gaffer müssen, wenn sie Rettungseinsätze behindern oder Handyfotos von Unfallopfern machen, mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro rechnen. Bei besonders erschwerenden Umständen droht sogar Haft von ein bis zwei Wochen. Geld- bzw. Haftstrafen drohen den Gaffern allerdings erst, wenn sie sich trotz Abmahnung nicht an Anordnungen der Polizei halten. Die Einsatzkräfte waren im Fall der getöteten 31-Jährigen am Samstag noch nicht am Einsatzort, als der Mann zu filmen begann.

Sowohl die Wiener Linien als auch die Polizei appellierten am Montag eindringlich, derartige Unfälle nicht zu filmen und das Material schon gar nicht weiterzuleiten oder zu veröffentlichen. "Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch korrekt", konstatierte Polizeisprecher Paul Eidenberger. Das Filmen der Leiche ist mehr als "moralisch fragwürdig", sagte Lisa Schmid, Sprecherin der Wiener Linien. Sie appellierte an Fahrgäste, bei derartigen Vorfällen Zivilcourage zu zeigen, den Notruf zu verständigen und Hilfe zu leisten, anstatt das Handy zu zücken.

Der Unfall war gegen 21.30 Uhr in der U6-Station "Am Schöpfwerk" passiert. Die 31-Jährige war gegen den abfahrenden U-Bahn-Zug gestürzt und zwischen den Bahnsteig und die Garnitur gezogen worden. Dabei hatte sie tödliche Verletzungen erlitten. (APA, 17.2.2020)