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Wien – Der Presserat hat die Wochenzeitung "der Grazer" wegen irreführender Berichterstattung gerügt. Der am 22. September 2019 erschienene Artikel "Genesung dank Wunderheilern" verstoße gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse, wurde am Dienstag in einer Aussendung mitgeteilt.

In der Überschrift sei von einer "Genesung dank Wunderheilern" und im Vorspann von einem "Wunder" die Rede. Der Artikel berichtet von einem Mann, der von seinem Gehirntumor genesen sei. Dieser habe sich nach einer Tumordiagnose gegen eine Operation entschieden und sich auf eine Weltreise begeben, bei der er alternativen Heilmethoden eine Chance geben wollte. Er habe verschiedene Wunderheiler wie Schamanen, Voodoo-Priester und Geistheiler aufgesucht. Am Artikelende wird festgehalten, dass es ihm heute besser denn je ginge und er seine Geschichte in einem Buch veröffentlicht habe.

Unrichtiger Eindruck

Nach Meinung des Presserats vermittelt der Artikel den unrichtigen Eindruck, dass der Gehirntumor durch "Wunderheiler" erfolgreich geheilt worden sei. Verwiesen wird auf einen Artikel der "Kleinen Zeitung". In diesem wird festgehalten , dass der Tumor des Mannes lediglich nicht weiter gewachsen sei und es auch nicht nachgewiesen werden könne, dass dieser Umstand auf die Behandlungen durch die verschiedenen "Wunderheiler" zurückzuführen sei.

Zudem werde der betroffene Mann dahingehend zitiert, dass manche Dinge, die sich nicht rational erklären ließen, nicht automatisch zu einer Heilung führten. Der Senat des Presserats gelangte daher zur Auffassung, dass Artikel gegen Punkt 2.1 des Ehrenkodex verstößt, wonach Informationen gewissenhaft und korrekt wiedergegeben werden müssen. Der tatsächliche Sachverhalt – nämlich, dass der Tumor lediglich nicht weitergewachsen ist und es keinen Beweis für eine "Wunderheilung" gibt – sei nicht offengelegt worden.

Leser in die Irre geführt

Stattdessen werde der Fall so beschrieben, als ob die Besuche bei den Heilern eine vollständige Genesung bewirkt hätten. Zudem sei ausdrücklich von einem "Wunder" die Rede. Die Leser werden laut Presserat durch die falsche Darstellung in die Irre geführt und bei anderen Patienten werden möglicherweise falsche Hoffnungen geweckt. Die Medieninhaberin von "der Grazer" wird aufgefordert, freiwillig über die Entscheidung zu berichten. (red, 18.2.2020)