Der Justiz fehlt es an Geld, die Regierung hat versprochen, das zu ändern. Wenigstens das haben die Verwerfungen rund um des Kanzlers Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gebracht. Die Warnung des Übergangsjustizministers ("Die Justiz stirbt einen stillen Tod") hatte ja keinen hinterm Ofen hervorgelockt. War halt kein sexy Wahlkampfthema. Nun soll also Geld fließen, für Personal und Strafvollzug, wo teils rechtsstaatsunwürdige Zustände herrschen. Man wird sehen, was der Finanzminister rausrückt.

Der Große Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht.
Foto: APA/ROLAND SCHLAGER

Vielleicht bleibt dann ja auch ein bisserl Geld für jene fünf Anwälte übrig, die in der Causa Buwog ihre Mandanten als Verfahrenshelfer vertreten. Nur zur Erinnerung: Es geht um den größten Korruptionsfall der Zweiten Republik, in dem unter anderen dem einstigen Finanzminister Karl-Heinz Grasser der Prozess gemacht wird. Seit Dezember 2017 bereits, heute findet der 137. Verhandlungstag statt. Die fünf Verteidiger, deren Mandanten sich ihre Rechtsvertretung nicht (mehr) leisten können, werden vom Staat bezahlt, via Anwaltskammer.

Theoretisch.

Denn bislang lassen Justizministerium und Anwaltskammer die Verfahrenshelfer samt ihren Kanzleien durch die Finger schauen. Die Anwälte haben ihre Honorarnoten, wie vorgeschrieben, Ende März 2019 gelegt – überwiesen wurde ihnen bisher trotz Urgenzen: nichts.

Auch so geht Rechtsstaat in Österreich. (Renate Graber, 18.2.2020)