Wien – 22-mal sprach sich der Österreichische Werberat vergangenes Jahr für einen Stopp der beanstandeten Werbung aus, im Jahr 2018 war das nur zwölfmal der Fall. Insgesamt wurden von den Werberäten im vergangenen Jahr 206 Entscheidungen getroffen. In neun Fällen kam es zu Sensibilisierungssprüchen (im Vergleich 2018: 16), und 50-mal wurde mit "Kein Grund zum Einschreiten" (im Vergleich 2018: 47) bewertet.

Die meisten Beschwerden wegen True-Fruits-Kampagnen

Der größte Aufreger 2019 waren die True-Fruits-Kampagnen, 29 Beschwerden gingen dazu beim Werberat ein. Das Smoothie-Unternehmen warb etwa wie berichtet mit einem Sujet, auf dem ein mit sonnenmilchähnlicher Substanz gezeichneter ejakulierender Penis auf dem Rücken einer Frau abgebildet war. Der Spruch dazu: "Sommer, wann feierst du endlich dein Cumback?" Die Kampagne wurde nicht nur vom Österreichischen Werberat mit einer Stoppaufforderung belegt, sondern auch vom Deutschen Werberat beanstandet. Auch andere True-Fruits-Werbesprüche wie "Abgefüllt und mitgenommen" und "Noch mehr Flaschen aus dem Ausland" sorgten für Kritik.

14 Beschwerden gingen beim Werberat zu XXX Lutz ein, kritisiert wurde etwa der Opernball-Spot mit Richard Lugner. Darin will er nicht die Oma als Begleitung ("Jemand in ihrem Alter? Nein, die doch nicht!"), sondern die junge Ixi Putz. Die Werberäte sprachen sich in diesem Fall für eine Sensibilisierung aus.

XXXLutz Österreich

Keinen Grund zum Einschreiten sah der Werberat bei Hornbach, zwölf Beschwerden gingen dazu beim Werberat ein. In der Frühlingskampagne ("So riecht das Frühjahr") lässt die Baumarktkette Asiatinnen ekstatisch an der verschwitzten Wäsche fleißiger Handwerker schnuppern. Der Deutsche Werberat beanstandete damals, dass der Spot rassistische Klischees bediene.

Hornbach Österreich

Geschlechterdiskriminierung

"Jede einzelne Stopp-Entscheidung hat unseren Ethikkodex in Bezug auf Geschlechterdiskriminierung verletzt", sagt Werberat-Präsident Michael Straberger, "eine mehr als auffällige Tendenz. Die Entwicklung zeigt uns eine steigende Sensibilisierung der Bevölkerung zu diesem Thema und auch bei unseren Werberätinnen und Werberäten." 76 Entscheidungen wurden zum Beschwerdegrund geschlechterdiskriminierende Werbung getroffen, gefolgt von Ethik und Moral mit 44, Irreführung und Täuschung mit 35 Beschwerden und Rassismus mit elf Beschwerden.

Grafik: Werberat

338 Beschwerden im Jahr 2019

Insgesamt sind im vergangenen Jahr 338 Beschwerden beim Werberat eingelangt, in 68 Fällen war der Werberat nicht zuständig, diese Beschwerden wurden dann je nach Zuständigkeit etwa an den Verein für Konsumenteninformation, den PR-Ethikrat oder den Verband für unlauteren Wettbewerb oder die Bundesarbeiterkammer weitergeleitet.

21 betroffene Unternehmen (im Vergleich 2018: 16) haben laut Werberat ihre Werbemaßnahmen noch vor dem Einleiten des Beschwerdeverfahrens zurückgenommen oder abgeändert. Straberger: "Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde."

Grafik: Werberat

Entscheidungen nach Werbemedien

2019 übernahm im Ranking der betroffenen Medien wieder das Plakat mit 50 Entscheidungen (2018: 32) den ersten Platz. TV-Spot (2018: 49) und Internet (2018: 29) folgten mit jeweils 46 Entscheidungen auf Platz zwei. Der Bereich Banner folgt mit neun Entscheidungen (2018: drei) vor Prospekt mit acht Entscheidungen. (red, 20.2.2020)