Wenn ein ausländisches Unternehmen im Internet ausdrücklich österreichische Kunden anspricht, muss es auch österreichisches Recht einhalten. Zu diesem Urteil kam das Handelsgericht Wien. Auslöser war eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums gegen die deutsche Süd-West-Kreditbank (SWK).

Die SWK hatte auf der Webseite "swkbank.at", also mit österreichischer Domain, mit den Worten "SWK-Bank – Ihr Kreditspezialist in Österreich" Kunden angesprochen und ihre Kredite beworben. "Folglich kann in Österreich nach österreichischem Recht geklagt werden", heißt es in einer Aussendung des VKI zu dem Fall unter Berufung auf das Gerichtsurteil.

Fehlende Informationen

Inhaltlich bemängelte das Handelsgericht, dass die Standardinformationen der SWK zu ihren Krediten nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend "klar, prägnant und auffallend anhand eines repräsentativen Beispiels" angegeben waren. Insbesondere ging es um den effektiven Zinssatz und den zurückzuzahlenden Gesamtbetrag, die die wirtschaftliche Belastung des Kreditnehmers widerspiegeln. Diese Informationen seien nicht so auffällig dargestellt worden, wie es das österreichische Recht verlangt.

"Für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten ist das Urteil des HG Wien insgesamt erfreulich, denn es bestätigt, dass auch ausländische Unternehmen, die ihre Tätigkeit auf den österreichischen Markt ausrichten, dem österreichischen Recht unterliegen", schreibt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI, heute Mittwoch in der Aussendung. (APA, 19.02.2020)