Wer in Deutschland in sozialen Netzwerken Nazi-Propaganda verbreitet, Straftaten billigt oder mit Vergewaltigung droht, soll künftig dem Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet werden.

Eine entsprechende Gesetzesverschärfung beschloss das Kabinett am Mittwoch. Nun befasst sich der deutsche Bundestag mit den Vorschlägen. Derzeit müssen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter nur Hasspostings löschen, auf die sie aufmerksam wurden.

Behörden können Passwörter abfragen

Bei schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten – und wenn ein Richterbeschluss vorliegt – können Behörden auch Passwörter abfragen. Falls diese bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert werden, werden sie auch so übermittelt.

Explizit sollen künftig auch Kommunalpolitiker besonders geschützt werden. Derzeit schützt das deutsche Strafgesetzbuch eine "im politischen Leben des Volkes stehende Person" vor übler Nachrede und Verleumdung. Angewendet wurde er bisher vor allem bei Bundes- und Landespolitikern. Dem entsprechenden Paragrafen wird nun der Satz hinzugefügt: "Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene." (APA, 19.2.2020)