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Zehn Monate lang wollte Amazon dem Kunden nicht helfen.

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Der IT-Riese Amazon hat sich eigentlich einen sehr guten Ruf in Sachen Kundenservice erarbeitet. Viele Waren können lange retourniert werden, das Unternehmen trägt das Rückporto. Und gerade bei günstigeren Artikeln zeigt sich der Anbieter oft kulant, wenn es zu Zustellschwierigkeiten kommt.

Ein steirischer Kunde hat allerdings in den vergangenen Monaten sehr gegenteilige Erfahrungen machen müssen, wie der ORF berichtet. Er hatte Hardware im Wert von 3.000 Euro bestellt, um sich einen neuen Arbeits-PC zu bauen. Doch die Pakete kamen nie an.

Amazon verweist auf Polizei

Laut Bericht stand in der Sendungsverfolgung, dass eine ihm unbekannte Person eine der Lieferungen übernommen hätte und alle anderen auf seiner Terrasse abgelegt worden wären. Letzteres setzt jedoch das Überklettern eines Zauns voraus.

Nach Kontaktaufnahme mit Amazon verwies ihn der Händler an die Polizei, wo er Anzeige erstattete. Hilfe anbieten wollte der Konzern nicht, zumindest nicht ehe die Ermittlungen der Behörden abgeschlossen seien. "Ich bin mir schon ein bisschen blöd vorgekommen", sagte der Betroffene dem ORF.

Auch nach zehn Monaten keine Lösung

Zehn Monate später, mittlerweile hatte das Jahr 2020 begonnen, war die Polizei noch immer nicht auf einer heißen Spur. Der verärgerte Kunde ersuchte Amazon erneut um Rückerstattung, ohne eine Antwort zu erhalten. Letztlich wandte er sich an die Arbeiterkammer.

Dort zeigt man sich erstaunt über das Vorgehen des Händlers und wirft ihm Missachtung der Konsumentenrechte vor. Der Kunde habe einen Vertrag mit Amazon und die Spedition sei wiederum ein Dienstleister für den Konzern. Die Beweislast liege beim Händler, zumindest solange, bis die Ware beim Besteller physisch eingelangt ist. Dass die Lieferung nie an ihr Ziel gefunden hat, hatte das Unternehmen nie bestritten.

Rückerstattung nach ORF-Anfrage

Dem ORF wollte Amazon keine Auskunft zur Causa geben und verwies dabei auf Datenschutz. Kurz nach der Anfrage erhielt der Kunde allerdings seinen Kaufbetrag in zwei Zahlungen rückerstattet. Die Konsumentenschützer der AK empfehlen, bei Lieferproblemen sofort den Händler schriftlich in Kenntnis zu setzen und rechtliche Beratung zu suchen, sollte man abgewimmelt werden. (red, 24.2.2020)