In einem Leserbrief repliziert Manfred Hohenecker auf den Gastkommentar "Arbeitet die Justiz effizient? Nein!" von Dieter Böhmdorfer.

Rechtsanwalt Dr. Böhmdorfer hat in seinem Gastkommentar über mich identifizierbar Tatsachenbehauptungen aufgestellt, die ich nicht unwidersprochen lassen kann: Es trifft nicht zu, dass ich, wie Böhmdorfer schreibt, "in den sozialen Medien die Verhaftung eines Hauptangeklagten und dessen sexuelle Belästigung im Gefängnis gewünscht" hätte. Offensichtlich ist damit der Vorwurf gemeint, wonach ich das Lied der Wiener Kabarettisten und Musiker Christoph & Lollo Karl-Heinz auf Twitter im Jahr 2015 goutiert hätte, der sich jedoch in dem gegen mich angestrengten Disziplinarverfahren als unrichtig herausgestellt hat und von dem ich daher mit Urteil des OLG Graz vom 30. 10. 2018 rechtskräftig freigesprochen wurde.

In Disziplinarverfahren rechtskräftig freigesprochen.
Foto: APA / Barbara Gindl

Aber auch über diese reine Sachverhaltsfrage hinaus, über die man als mit meinem konkreten Fall nicht unmittelbar befasster und damit nicht hinreichend vertrauter Rechts- und Interessenvertreter eines Dritten ja durchaus irren kann, empfinde ich diese Unterstellung als, gelinde gesagt, maliziös: Aus der angeblichen Wertschätzung einer bestimmten Person für ein Couplet, das seine Aktualität längst eingebüßt hat und dessen Inhalt daher nicht nach heutigem Status quo zu beurteilen ist, kann auch bei schlechtestem Willen gegenüber dieser Person nicht gefolgert werden, diese würde mit dem Inhalt dieses Couplets, mit all dessen für Couplets geradezu charakteristischen Überspitzungen und Polemiken übereinstimmen. Dies wäre ähnlich absurd, wie aus einer Vorliebe einer bestimmten Person für gewisse Rocksongs auf deren Billigung der darin besungenen Straftaten zu schließen.

Die Unterstellung, ich als Recht und Gerechtigkeit verpflichteter Richter dieser Republik würde mir öffentlich die sexuelle Belästigung eines anderen "wünschen", egal ob Straftäter oder unbescholtener Bürger, weise ich auf das Entschiedenste zurück.

Manfred Hohenecker, per Mail (24.2.2020)