Der Herr am Empfang ist verkleidet als Superheld, die Chefin kommt im Roboterkostüm, und für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es eine Runde Krapfen. Am Faschingsdienstag sind die Narren los. In manchen Firmen kommen heute womöglich manche Angestellte im Faschings-Outfit.

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Die Arbeiterkammer rät: Das Kostüm sollte zur Art des Betriebes passen. Ein Panzerknacker am Bankschalter sei unpassend.
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Prinzipiell haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf, ein Kostüm tragen zu dürfen. Und der Arbeitgeber darf "nur unter bestimmten Voraussetzungen" eine Verkleidung "anordnen". Laut Arbeiterkammer gebe es – abgesehen vom Arbeitsschutz – bei der Dienstkleidung keine Vorschriften. Das Karnevals-Outfit sei aber dem Arbeitsplatz und der Art des Betriebes anzupassen. Arbeitsrechtsexperte Herbert Karner bringt ein Beispiel: Ein Panzerknacker am Bankschalter sei "wohl unpassend".

Userin Schlabberitzka-Pangl findet Fasching in der Arbeit überhaupt "völlig unpassend".

Und User Quintinus beobachtet Verkleidungen vor allem im Einzelhandel und findet, die Unternehmen "verschrecken damit die Kunden".

Gehen Sie heute verkleidet in die Arbeit?

Tun Sie das freiwillig, oder wurde die Verkleidung von Ihrem Betrieb vorgegeben? Und falls nicht: Wieso verzichten Sie auf das Kostüm im Büro? (red, 25.2.2020)