Egal ob Musik, Sport, Serien oder Filme – Streaming gehört dank des breit gefächerten Angebots heutzutage wie selbstverständlich zum Alltag vieler Nutzer. So umfangreich die Inhalte sind, so umfangreich ist mittlerweile auch die Zahl an Streaming-Diensten. Christian Bekker vom Onlineportal teltarif.de meint: "Um alles abzudecken, brauchen Interessierte längst mehr als nur ein Streaming-Abonnement. Da das aber schnell teuer werden kann, liegt es nahe, sich ein kostenpflichtiges Abo mit Freunden oder Familienmitgliedern zu teilen. Die Frage dabei ist, Gestatten das Anbieter wie Netflix, Amazon oder Spotify eigentlich?"

Familien-Abos

Viele Dienste bieten in ihrem Portfolio sogenannte Familien-Abos beziehungsweise Abos für mehrere Nutzer an, wodurch eine parallele Nutzung auf mehreren Geräten gleichzeitig möglich wird. Zwar zahlen Kunden dafür in der Regel monatlich einen höheren Preis, aber rein rechnerisch bedeutet dies ab zwei Personen oft schon eine Ersparnis. Dabei kann jeder Anwender sein eigenes Profil erstellen, eigene Listen pflegen und vom Streaming-Anbieter Film-, Serien oder Musik-Vorschläge auf Basis der eigenen Vorlieben erhalten.

Bekker erklärt, wer laut AGB der Streaming-Anbieter zur 'Familie' gehört: "Für die meisten Anbieter gilt, Familie ist, wer zusammen wohnt. Das Familien-Abo ist nicht für die Familie im eigentlichen Sinne gedacht – also Geschwister, Eltern, Großeltern. Es sei denn sie haben dieselbe Post-Anschrift. Denn in den Nutzungsbedingungen von etwa Netflix und Sky steht, alle Nutzer eines Streaming-Accounts müssen im selben Haushalt leben."

Amazon ohne Familien-Abo

Amazon Prime Video hingegen bietet kein Familien-Abo an, wodurch das Teilen der Mitgliedschaft von vornherein ausgeschlossen werden soll. Allerdings dürfen Mitglieder desselben Haushalts vom Prime-Vorteil der schnellen Lieferung bei Bestellungen profitieren. Für Sport wird DAZN zunehmend interessanter. Aber auch hier ist Account-Sharing verboten. Es ist zwar gestattet, bei DAZN Sportübertragungen auf zwei Geräten gleichzeitig zu schauen, dies ist jedoch lediglich dem Inhaber der Login-Daten erlaubt. Dieser stimmt mit Abschluss des Abos zu, seine Zugangsdaten mit niemandem zu teilen.

In der Welt der Musik ist es größtenteils nicht anders. Wenn alle denselben Wohnsitz haben, dürfen sich etwa bei Spotify und Deezer bis zu sechs Personen ein Abo teilen. Laut AGBs behalten sich Anbieter vor, Nutzerkonten zu sperren, sollten Accounts darüber hinaus geteilt werden.

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Eine Ausnahme bildet Apple. Denn bei Apple Music ist die Anschrift der Nutzer irrelevant. Wer ein Familien-Abo abschließt, kann über die Familienfreigabe vier weitere Personen zu seinem Konto hinzufügen und mit ihnen gemeinsam den Dienst nutzen – insofern alle ein Apple-Gerät verwenden. Neben Musik-Inhalten können hier zusätzlich gekaufte Apps oder iCloud-Speicher geteilt werden. Bekker sagt: "Das Teilen eines personengebundenen Kontos widerspricht meist den Nutzungsbedingungen der Streaming-Anbieter.

Kein Fall bekannt

Wer Inhalte sowie seine Login-Daten außerhalb des eigenen Haushalts teilt, riskiert eine Sperre seines Nutzerkontos. Bisher sind jedoch keine Fälle bekannt, in denen bei Zuwiderhandlung ein Account gesperrt und der Vertrag gekündigt wurde. Allerdings soll Spotify stichprobenartig Adresskontrollen durchführen und auch Netflix plant stärkere Kontrollen bezüglich des Passwort-Sharings. Inwieweit dann Konsequenzen drohen, wird die Zukunft zeigen." (red, 1.3. 2020)