"7 Tage Fernsehen nachholen". Damit wirbt A1.

Foto: A1/Screenshot

Wien – Im Streit, wer was wann und wie lange aufzeichnen darf, landet die deutsche ProSiebenSat1-Gruppe einen Etappensieg gegen A1. Per einstweiliger Verfügung ist es A1 verboten, die Programme ProSieben, Sat1, Kabel 1, Sat1 Gold, Sixx und Pro7 Maxx aufzuzeichnen, zu speichern und für die Konsumenten sieben Tage verfügbar zu machen, darüber informierte A1 am Dienstag in einer Aussendung. Und: "Ebenso wurde A1 untersagt, diese Programme über A1-fremde Netze zu streamen, wie beispielsweise über eine App in einem öffentlichen WLAN."

A1 kündigte an, in Berufung zu gehen und bedauert den "Rückschritt", denn: Man sei "weiterhin der Überzeugung, dass View Control nicht nur zulässig, sondern dass es für den Medienstandort Österreich höchst relevant ist, Fernsehen auf die Bedürfnisse des Konsumenten abzustimmen und damit attraktiv zu erhalten".

View Control, Cloud Recorder

Mit der so genannten "View Control" können A1 TV-Kunden auf ausgewählten Sendern das Fernsehprogramm der letzten sieben Tage nachholen, das aktuelle Live-Programm stoppen und fortsetzen. Zusätzlich gibt es mit dem Cloud Recorder die Möglichkeit, einzelne Sendungen für 90 Tage zu speichern. Der "persönliche Videorecorder" wurde vor drei Jahren implementiert. Neben A1 bietet etwa auch Magenta TV eine Aufzeichnungsfunktion sowie zeitversetztes Fernsehen bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung.

Die automatische Aufzeichnung von TV-Inhalten und die damit verbundene Möglichkeit, Werbung zu umspringen, ist rechtlich umstritten. Sender wie ProSieben sehen ihre Rechte verletzt und Bemühungen torpediert, das Programm über die hauseigenen Mediatheken weiter zu vermarkten. Auch der ORF ließ die Causa rechtlich prüfen.

Aktualisiert am 26.2. um 12.15 Uhr

Auf STANDARD-Anfrage lässt der ORF verlauten, dass die Causa noch nicht vom Tisch sei und rechtliche Schritte nicht ausgeschlossen sind: "Der ORF strebt mit allen Anbietern Vereinbarungen an, die sicherstellen, dass die offenen Fragen geklärt werden. Sollte das nicht gelingen, behält sich der ORF rechtliche Schritte vor." (red, 25.2.2020)