Das Oberlandesgericht sah dem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Pädagogen den Amtsverlust bedingt nach.

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Innsbruck – Am Mittwochmorgen wurde am Oberlandesgericht Innsbruck der Strafberufung gegen das erstinstanzliche Urteil im Fall eines ehemaligen Mitarbeiters der Skihauptschule Neustift teilweise stattgegeben. Der 59-jährige Pädagoge war als Lehrer, Trainer und später auch Direktor an der Skihauptschule tätig. Von 1996 bis 1998 hat er dort eine Schülerin wiederholt sexuell missbraucht.

Im ersten Prozess vor dem Innsbrucker Landesgericht wurde deutlich, dass das Opfer bis heute an den Folgen der Übergriffe leidet. Daher erachtete die Staatsanwaltschaft die Taten auch nicht als verjährt. Die Übergriffe des Pädagogen wurden seinerzeit zwar mehrfach gemeldet, allerdings folgten daraufhin keinerlei dienstrechtliche Konsequenzen.

Warum die Schulbehörde nicht reagiert hat und entsprechende Aktenvermerke verschwinden konnten, ist bis heute unklar und offenbar nicht mehr nachvollziehbar. Der Pädagoge machte indes weiter Karriere im Schuldienst und war zuletzt in höherer Position in der Tiroler Schulaufsicht tätig.

Bemerkenswerte Strafminderung

Bemerkenswert am Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck ist, dass das Strafmaß zwar bestätigt wurde, aber der Amtsverlust nun bedingt auf drei Jahre nachgesehen wird. So muss der Verurteilte eine zehnmonatige unbedingte Freiheitsstrafe antreten, weitere 20 Monate sind bedingt. Zudem wurden auch die 5.000 Euro Teilschmerzensgeld für das Opfer bestätigt.

Die genaue Begründung dieses Berufungsurteils steht noch aus und wird erst in den kommenden zwei Wochen schriftlich ergehen. Bis dahin will die Tiroler Bildungsdirektion keine Stellungnahme zu dem Fall abgegeben. Seitens des Gerichtes heißt es, das Urteil sei rechtskräftig.

Passus aus Beamtendienstrecht genutzt

Der Amtsverlust wurde aufgehoben, obwohl der Fall eigentlich alle drei laut Strafgesetz dafür ausschlaggebenden Gründe – mehr als sechs Monate unbedingte Haft, mehr als zwölf Monate bedingte Haft oder Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe – erfüllt. Laut OLG habe man einen Passus aus dem Beamtendienstrecht genutzt, der eine solche bedingte Nachsicht des Amtsverlustes möglich macht. Als Begründung nannte das Gericht, dass die Taten rund 20 Jahre zurückliegen und der Verurteilte ohnehin bald in Pension gehe. Zudem gebe es für den Dienstgeber die Möglichkeit, selbst disziplinarrechtliche Konsequenzen in Betracht zu ziehen.

Der Verurteilte bestreite nach wie vor vehement, die Taten begangene zu haben, ließ sein Anwalt am Donnerstag die Medien wissen. Zudem kündigte er an, wegen neuer Zeugen eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragen zu wollen. Eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen das erstinstanzliche Urteil hatte der Oberste Gerichtshof bereits im Dezember 2019 abgelehnt. (Steffen Arora, 26.2.2020)