Mit großer Klarheit hat das Bundesverfassungsgericht in Deutschland der Politik ein Thema wieder mitten auf den Tisch gelegt, dass diese gerne hinter verschlossenen Türen gehalten hätte: die Sterbehilfe.

Der Bundestag hatte 2015 Sterbehilfevereine im Blick, als er die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid verbot, wobei geschäftsmäßig als wiederholt definiert wird. Unerträglich war vielen der Gedanke, dass doch jemand mit dem Sterben Geschäfte machen würde oder der Druck auf Todkranke, ihr Leben zu beenden, steigen könnte.

Das deutsche Verfassungsgericht hat das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt.
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Doch die Höchstrichter haben nun geurteilt, dass es auch ein Recht auf Hilfe beim Sterben gibt, weil nur so bis zum Schluss die Selbstbestimmung möglich ist. Das könnte auch die Debatte in Österreich wieder intensivieren. Vielen mag das Urteil in Deutschland nicht gefallen, es ist aber nachvollziehbar, erst recht wenn man sich damit befasst, welch unendliche Qualen manche Menschen erleiden müssen, weil kein Arzt und kein Medikament mehr helfen.

Es müssen dann die Betroffenen entscheiden dürfen, der Staat hat kein Recht, ihre Möglichkeiten, auch die finalen, zu beschneiden. Deutschland wird nun gezwungen, sich wieder mehr mit dem Tabuthema Tod zu befassen.

Ganz machtlos ist die Politik ja nicht. Sie kann Rahmenbedingungen schaffen, etwa mehr Verpflichtung zur Beratung. Und es gibt nach diesem Urteil noch eine weitere wichtige Aufgabe: eine Stärkung der Palliativmedizin. (Birgit Baumann, 26.2.2020)