Deutsche Verbraucherschützer und Volkswagen konnten doch noch einen Vergleich erzielen.
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Braunschweig – Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und deutsche Verbraucherschützer jetzt doch einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine "umfassende Vereinbarung", teilte das Gericht am Freitag mit.

Im zweiten Anlauf einigten sich der Wolfsburger Konzern und der Verbraucherverband VZBV bei ihren Vergleichsverhandlungen auf eine Entschädigungssumme von 830 Millionen Euro, die auf rund 260.000 ins Klageregister eingetragene VW-Kunden aufgeteilt wird.

Die Autobesitzer erhalten je nach Alter und Typ ihres Diesel zwischen 1350 und 6257 Euro. Im Gegenzug müssen sie auf Klagen verzichten. Damit will Volkswagen die Lasten durch den Dieselskandal eindämmen, der den Konzern bereits mehr als 30 Milliarden Euro gekostet hat.

Im ersten Anlauf geplatzt

"Ohne die Musterfeststellungsklage hätte es dieses Vergleichsangebot gar nicht gegeben", sagte VZBZ-Chef Klaus Müller in Berlin. Der Vergleich sei akzeptabel. Der Verband habe zwar für mehr gestritten. "Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare." Das Angebot liege im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in Individualvergleichen erzielten Entschädigungssummen. Betroffene VW-Kunden hätten bis Mitte April Zeit sich zu entscheiden und das Angebot anzunehmen, oder individuell zu klagen.

VW-Chef Justiziar Manfred Döss erklärte: "Es ist gut, dass wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Vergleich nun doch gemeinsam mit dem VZBV anbieten." Wichtig sei beiden Seiten eine unabhängige Kontrolle und transparente Abwicklung des Vergleichs. Volkswagen will eine Plattform im Internet einrichten, auf der vergleichsberechtigte Kunden ab Ende März eine Einmalzahlung einfordern können. Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Abgaswerte bei Millionen von Dieselautos manipuliert zu haben.

Den ersten Anlauf für eine Einigung hatte Volkswagen vor zwei Wochen mit dem Vorwurf überhöhter Honorarforderungen der Verbraucherschutzanwälte platzen lassen. Daraufhin hatte das Oberlandesgericht Braunschweig die Moderation übernommen, die nun erfolgreich abgeschlossen wurde.

Kein Geld für Österreicher

Schlechte Nachrichten hat der Verbraucherschützer Peter Kolba für jene 1.100 österreichischen VW-Kunden, die sich der deutschen Klage angeschlossen hatten: "Keine Entschädigung für Ausländer, keine Entschädigung, wenn man nach dem 31.12.2015 gekauft hat, und keine Entschädigung, wenn man das Fahrzeug inzwischen verkauft hat", kritisiert Kolba, dass nun offenbar VW die Bedingungen diktiere. "Der VZBV hat damit die rechtlich berechtigen Interessen von fast der Hälfte der Angemeldeten nicht erfolgreich vertreten", sagt Kolba und bietet Betroffenen im Namen des Verbraucherschutzvereins (VSV), dessen Obmann er ist, Unterstützung an.

Österreicher wären auch im Fall eines Direktvergleichs mit VW leer ausgegangen, da sich das Angebot des Konzerns nur auf deutsche Kunden bezog. (APA, red, 28.2.2020)