Am Montag beginnt der Prozess am Salzburger Landesgericht. Insgesamt sind fünf Verhandlungstage anberaumt.

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Salzburg – Ein aufsehenerregender Spionageprozess beginnt am Montag am Salzburger Landesgericht. Einem pensionierten Bundesheeroberst wird vorgeworfen, seit den 1990er-Jahren für Russland spioniert und dafür rund 280.000 Euro erhalten zu haben. Laut Anklage soll er geheime Informationen über Waffensysteme und Stellungen der Land- und Luftstreitkräfte des Bundesheers weitergegeben haben. Der 71-jährige Salzburger sitzt seit 30. November 2018 in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm das Betreiben eines geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs, Verrat von Staatsgeheimnissen und vorsätzliche Preisgabe militärischer Geheimnisse vor. Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe: Er habe zu keiner Zeit Staatsgeheimnisse oder militärische Geheimnisse verraten.

Seit Juli 2019 ermittelt die Staatsanwaltschaft in der Causa auch gegen einen Führungsoffizier des russischen Militärgeheimdiensts. Der 65-jährige Igor Jegorowitsch Sajzew wird mit europäischem und internationalem Haftbefehl gesucht. Er soll den Salzburger zur Spionage angestiftet haben. Bei einem Treffen mit dem Oberst soll er ihm im Gegenzug für Informationen 30.000 Euro in bar übergeben haben.

Abwehramt ermittelte ohne Staatsanwaltschaft

Wie DER STANDARD berichtete, könnte das Verfahren nicht ganz reibungslos verlaufen. Denn Mitarbeiter des Heeresabwehramts warfen in einem Konvolut ihrer Dienststelle massive Kompetenzüberschreitungen vor. Das Abwehramt dürfte bereits mehrere Wochen lang ermittelt haben, bevor die Staatsanwaltschaft und die Polizei eingeschaltet wurden. Dabei wurde der angebliche Spion auch ohne Anwalt einvernommen. Das Verteidigungsministerium, damals unter Minister Mario Kunasek (FPÖ), wies die Vorwürfe zurück.

Als Kunasek und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Ende November 2018 eine kurzfristig einberufene Pressekonferenz zu dem Fall abhielten, sollen sie ihr Vorgehen nicht mit der Staatsanwaltschaft abgestimmt haben. Der Beschuldigte wurde erst nach der Pressekonferenz festgenommen. Auch sein Verteidiger Michael Hofer kritisierte die Vorgehensweise des Abwehramts. Sie sei auf Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens zu prüfen.

Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Selbst wenn die Verteidigung keinen entsprechenden Antrag einbringen wird, können dies auch der Richter oder der Staatsanwalt "wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit" tun. Angesetzt ist der Prozess auf fünf Verhandlungstage bis zum 19. März. (Stefanie Ruep, 2.3.2020)