Der Afghane wird wegen Doppelmordes angeklagt.

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Linz – Die Staatsanwaltschaft Linz hat Mordanklage gegen einen Afghanen erhoben, der im Oktober 2019 im Mühlviertel einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern getötet haben soll. Das teilte die Anklagebehörde am Montag in einem Pressegespräch mit. Laut psychiatrischer Gutachterin Adelheid Kastner war der Mann zu beiden Tatzeitpunkten zurechnungsfähig, leidet aber unter einem religiös gefärbten Wahn.

Der damals 33-jährige Asylwerber soll am 14. Oktober einen 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Unterkunft in Wullowitz (Bezirk Freistadt) zweimal mit einem Messer gestochen haben. Der Attacke ging ein Streit um den eigenmächtigen Tausch von Arbeitszeiten voraus. Das Messer habe der Afghane von daheim mitgebracht. Anderen Asylwerbern gelang es zunächst, den Angreifer von seinem Opfer, dem er die Kehle durchschneiden wollte, wegzuzerren. Der Afghane riss sich aber wieder los und stieß dem Betreuer das Messer in die Brust. Dann flüchtete er mit einem gestohlenen Fahrrad.

Fünf Messerstiche bei Autoraub

Kurz darauf soll der Flüchtige bei einem nahegelegenen Bauernhof einen 63-Jährigen mit fünf Messerstichen getötet haben, um an dessen Auto zu gelangen. Mit dem Fahrzeug setzte er die Flucht fort. Er kam bis Linz, wo er festgenommen wurde. Der Flüchtlingsbetreuer erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen. Der Angeklagte war von Beginn an tatsachengeständig. Er habe aber behauptet, er habe seine Opfer nur erschrecken wollen, so die Staatsanwaltschaft, einen Vorsatz zu töten bestreite er. Er gestehe aber ein zu wissen, dass man mit einem Messerstich einen Menschen verletzen könne.

Vom 63-Jährigen sei ihm das Auto verwehrt worden und der Landwirt habe zu schreien begonnen, daher habe er ihn in die Brust gestochen, so die Aussagen des Afghanen. Mit dem Rot-Kreuz-Mitarbeiter habe er einen Konflikt gehabt, weil ihn dieser immer wieder zurechtgewiesen und er sich benachteiligt gefühlt habe, lautet seine Argumentation. Dem Mann, der auch wegen schweren Raubes angeklagt wurde, drohen zehn bis 20 Jahre Haft oder lebenslang.

"Erleuchteter"

Sein religiöser Wahn bestehe unabhängig von der Tat. Er fühle sich als Erleuchteter, der exklusiv von seinem Gott Wissen bekomme, das er auch weiterzugeben versuchte. Damit sei er aber nicht auf fruchtbaren Boden gestoßen, fasste eine Staatsanwaltschaftssprecherin zusammen.

Ermittlungen wegen Sachbeschädigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit bei einer Fahrprüfung seien zurückgelegt worden, weil das auch bei einer Verurteilung keinen Einfluss auf die Strafe in dem Verfahren wegen Mordes gehabt hätte. Eine Wegweisung nach häuslicher Gewalt habe es nicht gegeben, jedoch sei bei einem Vorfall mit einem anderen Teilnehmer eines Deutschkurses eine Normverdeutlichung durchgeführt worden. Eine Blutanalyse ergab, dass er bei den Messerattacken nüchtern war. Er habe jedoch am selben Tag einen Joint geraucht. Bis zum Prozess dürfte es noch drei bis vier Monate dauern. (APA, 2.3.2020)