Bei der ehemaligen Meinl Bank folgt auf den Konzessionsentzug ein Konkursverfahren.
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Im Hickhack um die Zukunft der ehemaligen Meinl Bank wurde am Montag ein neues Kapitel aufgeschlagen – und es dürfte das letzte in der bewegten Geschichte des Hauses sein. Der von der Finanzmarktaufsicht FMA bestellte Abwickler stellte für das inzwischen in Anglo Austrian Bank (AAB) umbenannte Institut einen Konkursantrag. Laut KSV 1870 wurde das Konkursverfahren bereits eröffnet: Demnach kommen zu Passiva in Höhe von 245 Millionen Euro noch weitere 40 Millionen an Forderungen hinzu, die als strittig einzustufen seien. Die Vermögenswerte wurden mit 148 Millionen Euro beziffert.

Die 33 Arbeitnehmer der Gesellschaft wurden laut dem Gläubigerschützer AKV bereits beim Frühwarnsystem des AMS zur Kündigung angemeldet. Als Masseverwalter hat das Handelsgericht Wien Anwalt Georg Freimüller bestellt. Weder der Masseverwalter noch der Abwickler der Bank waren kurzfristig für eine Stellungnahme erreichbar.

Klassenkonkurs wahrscheinlich

Wie geht es nun weiter? Die Gläubigerschützer von KSV 1870 und AKV gehen davon aus, dass bei der AAB, obwohl dieser zuletzt die Bankkonzession entzogen wurde, dennoch das BaSAG (Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken) zur Anwendung komme und ein sogenannter Klassenkonkurs durchgeführt werde. Dabei werden aus dem Vermögen der AAB zuerst alle von der Einlagensicherung erfassten Kundeneinlagen bis maximal 100.000 Euro pro Person abgedeckt, dann alle darüber hinaus gehenden Einlagen und erst dann sämtliche anderen Forderungen. Sollte es nicht zu einem Klassenkonkurs kommen, würden alle Einlagen und Forderungen gleichrangig behandelt.

Egal ob Klassenkonkurs oder nicht, die AAB dürfte ein Fall für die Einlagensicherung werden – übrigens der erste seit der Pleite der Trigon-Bank im Jahr 2001. Franz Rudorfer, Geschäftsführer der Bundessparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer, schätzt das Volumen an besicherten Einlagen auf etwa 60 Millionen Euro. Er betont, dass die Einlagensicherung mit rund 750 Millionen Euro ausreichend für den konkreten Fall dotiert sei.

Betroffene Bankkunden werden in den nächsten Tagen informiert, die Auszahlung des Geldes soll innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Die Einlagensicherung stellt später als bevorzugte Gläubigerin einen Rückforderungsanspruch aus der Masse, um den Topf wieder möglichst aufzufüllen.

Tauziehen um Konzession

Zur Vorgeschichte: Dem aktuellen Konkursantrag ist ein langes Tauziehen der Ex-Meinl-Bank mit den Aufsichtsbehörden vorangegangen. Mitte des Vorjahres war die Meinl Bank wenige Jahre vor ihrem 100. Geburtstag – die Wurzeln der Privatbank gehen ins Jahr 1923 zurück – in Anglo Austrian Bank umbenannt worden. Es folgte ein Tauziehen um die Bankkonzession: Mitte November entzog die EZB der AAB die Bankkonzession – wegen Verletzungen der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Geldwäschevorschriften, was die Bank bestritt. Sie berief dagegen, wenige Tage später hob das Gericht der Europäischen Union (EuG) den Konzessionsentzug vorübergehend wieder auf.

Am 7. Februar stand die Bank neuerlich ohne Konzession da, nachdem das EuG den Antrag der Bank, den Entzug ihrer Bankzulassung auszusetzen, doch zurückgewiesen hatte. Die FMA setzte darauf die Anwaltskanzlei Engelhart & Partner als Abwickler ein, die beiden Bankvorstände wurden im Gegenzug abberufen. Ohne Bankkonzession müssten sämtliche Einlagen fällig gestellt werden, erläutert der AKV die Ursachen des Konkursantrags, weshalb der Abwickler wegen Überschuldung nun die Notbremse habe ziehen müssen. (Alexander Hahn, 2,3,2020)