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Wien – Der Presserat hat in Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Fünffachmord in Kitzbühel im vergangenen Oktober zahlreiche Verstöße gegen den Opferschutz festgestellt. Mehrere Medien veröffentlichten unverpixelte oder nicht ausreichend verpixelte Fotos der Mordopfer, kritisierte der Presserat in einer Aussendung am Dienstag.

Vier der Opfer – eine junge Frau, deren Eltern und ihr Bruder – standen nicht in der Öffentlichkeit. Wie das Gremium bereits mehrfach festgehalten hat, ist die Persönlichkeitssphäre eines Menschen auch über dessen Tod hinaus zu wahren. Auch Bilder, die nur teilweise oder bloß feinkörnig verpixelt bzw. mit einem schwarzen Balken versehen werden, können die berechtigten Anonymitätsinteressen der Opfer verletzen, betonte der Senat 1 des Presserats. Ausschlaggebendes Kriterium sei, ob das Opfer für sein (unmittelbares) Umfeld weiterhin erkennbar bleibt.

Schwerwiegende medienehtische Verstöße

Bei den folgenden Medien stellte der Senat Ethikverstöße fest: "Heute", "heute.at", "krone.at", "Kronen Zeitung", "Kurier", "kurier.at", "oe24" und "oe24.at" sowie "vol.at". Die "Kronen Zeitung" und "oe24" rügte der Senat darüber hinaus für "schwerwiegende medienethische Verstöße", da die beiden Zeitungen unverpixelte Bilder der Opfer prominent auf der Titelseite platzierten.

Keinen Ethikverstoß sah der Presserat dagegen in der Veröffentlichung unverpixelter Fotos des fünften Mordopfers, ein Eishockeyspieler, der "bereits in der obersten österreichischen Eishockeyliga gespielt hatte und daher in gewissen Kreisen über einen entsprechenden Bekanntheitsgrad verfügte", wie es in der Aussendung hieß. (APA, 3.3.2020)