Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) will nicht von der Vorgabe der Steigerung der Prüfungsaktivität abrücken.

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Wien – Die Unis sollen im Zuge einer Novelle des Universitätsgesetzes (UG) ein neues Studienrecht bekommen. Einerseits soll von den Studenten mehr Verbindlichkeit eingefordert werden, skizzierte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Montagabend erste Grundzüge. Auf der anderen Seite wolle man aber auch die Studierbarkeit der Curricula gewährleisten – etwa mit einer Art Prüfungsmonitoring.

Dabei solle etwa beobachtet werden, ob Prüfungen auch ordentlich ablaufen. Demnächst soll eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Universitätenkonferenz (Uniko) sowie der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) zum Studienrecht ihre Arbeit aufnehmen. Details nannte er noch nicht – zuletzt im Gespräch waren etwa eine Reduktion der Zahl der Prüfungsantritte oder eine Beschränkung der Zahl der gleichzeitig inskribierbaren Studien.

Skeptisch zeigte sich Uniko-Präsidentin Sabine Seidler bezüglich des Monitorings: "Wer soll da was monitoren?" Die Qualität von Prüfungen sei durchaus ein Thema – auch an den Unis selbst. "Unser Problem sind die wenigen Lehrveranstaltungen, wo es nicht funktioniert. Ich kann aber nicht den Ansatz wählen, den Einzelfall zu lösen, indem ich die anderen quäle."

Sorgen um Pflicht zur Steigerung der Prüfungsaktiven

Sorgen machte sich Seidler über die Zahl der prüfungsaktiv betriebenen Studien. In ihren Leistungsvereinbarungen mit dem Bund haben die Universitäten festgeschrieben, dass sie diese heuer um einen bestimmten Prozentsatz steigern müssen – ansonsten droht eine Budgetreduktion. Gleichzeitig kämpfen die Unis aber aus demografischen Gründen mit sinkenden Studentenzahlen.

Als prüfungsaktiv betrieben gilt dabei ein Studium, wenn im Studienjahr Prüfungen im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten abgelegt wurden. Zum Vergleich: Die Studienpläne sind so konzipiert, dass mit 60 absolvierten ECTS-Punkten pro Studienjahr das jeweilige Studium in Mindeststudienzeit abgeschlossen wird.

Ein Absehen von der Vorgabe der Steigerung der Prüfungsaktivität kommt für Faßmann nicht infrage. Allerdings würden Gelder, die für die Unis reserviert sind, diesen erhalten bleiben. Denkbar sei etwa eine Umverteilung.

Kettenvertragsregelung zur Diskussion

Änderungen kann sich Faßmann bei der Studieneingangs- und Orientierungsphase (Steop) vorstellen. Diese könnte etwa fächerübergreifend gestaltet werden – etwa gemeinsam für Geografie, Meteorologie, Geophysik und ähnliche Fächer.

Neu gefasst werden sollen nach Ansicht Seidlers und Faßmanns auch die Bestimmungen zum Studienzugang. Zeidler fordert eine Systematisierung, um die Übersicht zu gewährleisten.

Mit der UG-Novelle reformiert werden soll auch die Kettenvertragsregelung an den Unis, also die mehrmalige Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen. "Projektassistent ist kein Beruf. Irgendwann müssen die Unis entscheiden, ob sie Leute anstellen oder nicht", so Seidler. (APA, 3.3.2020)