Geeint zeigte sich die Opposition in Sachen Ibiza-Untersuchungsausschuss: Jan Krainer, Pamela Rendi-Wagner (beide SPÖ), Beate Meinl-Reisinger und Stephanie Krisper (beide Neos).

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Wien – Am Dienstag erreichte die Opposition eine erfreuliche Nachricht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab der Beschwerde der SPÖ und der Neos gegen die von der türkis-grünen Regierung vorgebrachten Einschränkungen des Untersuchungsausschusses vollinhaltlich recht. Nun dürfen Postenbestellungen bei der Casinos AG und abseits davon, eine Beeinflussung bei der Gesetzesfindung sowie die Ibiza-Ermittlungen an sich geprüft werden.

SPÖ-Vorsitzende Pamela Rendi-Wagner, der rote Fraktionsvorsitzende im U-Ausschuss, Jan Krainer, Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger und die pinke Fraktionsvorsitzende Stephanie Krisper gaben sich am Mittwoch in einer Pressekonferenz erleichtert. Sie kündigten an, jetzt besonderes Augenmerk auf die "Machenschaften" der Volkspartei zu legen und forderten insbesondere die Grünen auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben. Der VfGH habe indirekt bestätigt, dass es einen Zusammenhang der Themenfelder gebe. Jetzt müssten alle Akten fristgerecht geliefert werden.

ÖVP im besonderen Fokus der SPÖ

Für Rendi-Wagner war die Entscheidung des Höchstgerichts "ein guter Tag für die Demokratie, Transparenz und Kontrolle" im Land. Sie riet Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), sich zu seinem Verständnis von der Verfassung Gedanken zu machen. Schließlich sei es nun das dritte Mal, dass der VfGH seiner Politik ein Stoppschild aufgestellt hat. Das Höchstgericht kippte bereits den von Türkis-Blau beschlossenen Bundestrojaner und Teile der neuen Sozialhilfe.

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Ihr Kollege Krainer kündigte rasche Aufklärung an. Besonders wolle er sich all jene Teile ansehen, die von der ÖVP hätten verhindert werden sollen. Er nennt das Thema Großspender: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sei bei diesem Thema zwar "vollmundig" gewesen, doch die ÖVP hätte viel mehr an Spenden bekommen. Konkret nannte er den ÖVP-Großspender und Bauunternehmer Klaus Ortner, dessen Tochter einen Aufsichtsratsposten in der staatlichen Beteiligungsholding Öbag bekommen hatte.

Neos: VfGH bestätigte inhaltlichen Zusammenhang

Auch Meinl-Reisinger gab sich nach dem Urteil erleichtert: "Die Mehrheit kann nicht über die Minderheit drüberfahren", sagte sie. Implizit sage der VfGH auch, dass es einen Zusammenhang zwischen den beantragten Themenfeldern gebe.

Das ist allerdings nicht ganz richtig. Der Entscheid des VfGH bezog sich ausschließlich darauf, dass die Regierung den Untersuchungsgegenstand der Minderheit im Geschäftsordnungsausschuss nicht nach Belieben verändern beziehungsweise reduzieren kann. Die Frage, ob der Fokus eng genug definiert ist, wurde vom Höchstgericht in diesem Fall weder analysiert noch beantwortet. Dafür hätte die Regierung offensichtlich den gesamten Antrag ablehnen und vor den VfGH bringen müssen.

Richtig enttäuscht zeigte sich Meinl-Reisinger von den Grünen: Es sei "nicht so realitätsfremd", dass die ÖVP gegen Aufklärung der Causen während ihrer Regierungszeit sei. Dass die Grünen "den Deckel draufhielten", sei aber weniger logisch.

Mit einem Appell richtete sich Krisper an die anwesenden Journalisten: Die Regierung soll nun endlich die Blockaden beenden und kooperieren. Die versuchte Verzögerung zeige auch jetzt schon Wirkung: Akten zum Ibiza-Verfahren könnten erst jetzt geliefert werden.

Ende Jänner wollten ÖVP und Grüne den U-Ausschuss inhaltlich einschränken: Für sie waren es zu viele Themen, Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sprach von einem "Wald-und-Wiesen-Ausschuss". Deshalb blockierten die beiden Regierungsparteien im Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats so viele Themen, dass nur mehr die Casinos-Affäre sowie damit zusammenhängende Postenbestellungen bei der Österreichischen Beteiligungs AG (Öbag) übrig blieben. (red, 4.3.2020)