Einst ein Held: Michel Platini.

Foto: APA/AFP/FABRICE COFFRINI

Straßburg – Die vierjährige Sperre des ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini war einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge rechtmäßig. Das Gericht in Straßburg lehnte eine entsprechende Beschwerde Platinis am Donnerstag ab. Angesichts der Schwere des Fehlverhaltens von Platini erschien die Strafmaßnahme nicht übertrieben oder willkürlich, wie der EGMR erklärte.

Die Entscheidung des Gerichtshofs ist endgültig. Platini hatte mit der Beschwerde gegen die Schweiz die Sanktionsverfahren des Fußball-Weltverbandes FIFA und den Schiedsspruch des Internationalen Sportgerichtshofes (CAS) angefechtet. Den Gerichtsunterlagen zufolge hatte der 64-Jährige in der Sperre eine Verletzung mehrerer Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention gesehen. Platini sah demnach das Recht auf ein faires Verfahren und die in Artikel 8 des Übereinkommens festgelegte Freiheit, eine berufliche Tätigkeit auszuüben, verletzt.

Im Jahr 2015 war Platini gemeinsam mit FIFA-Präsident Sepp Blatter zunächst für acht Jahre für alle Fußball-Aktivitäten gesperrt worden. Grund war eine dubiose Zahlung von zwei Millionen Schweizer Franken (1,88 Mio. Euro), die der frühere UEFA-Präsident 2011 von Ex-FIFA-Chef Blatter erhielt. Platini und Blatter hatten stets argumentiert, es habe sich um eine verspätete Gehaltszahlung für Beratertätigkeiten gehandelt. Auch der frühere FIFA-Chef wurde deshalb gesperrt. Die Sperre für Platini wurde nach einem Richterspruch des Internationalen Sportgerichtshofs auf vier Jahre reduziert. (APA; 5.3.2020)