Dieser mobile Beichtstuhl kam bis vor kurzem in einer Vorarlberger Schule zum Einsatz.

Foto: privat

Von der Diözese heißt es, der mobile Beichtstuhl sei ein Einzelfall und nicht mehr zeitgemäß.

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Feldkirch – Der Beichtstuhl des Anstoßes steht derzeit im Archiv der Mittelschule Feldkirch-Oberau. Die Holzkonstruktion mit der Aufschrift "Komm! Gott befreit dich!" kam dort in den vergangenen Jahren zum Einsatz, wenn der Pfarrer den katholischen Religionsunterricht besuchte, um Schülern die Beichte abzunehmen. Der als konservativ geltende Geistliche ist mittlerweile nicht mehr in der Pfarre, ob der mobile Beichtstuhl weiterhin genutzt werde, weiß die Schulleitung daher nicht.

"Besorgte Eltern" haben der Vorarlberger Nationalratsabgeordneten Nina Tomaselli (Grüne) berichtet, dass der mit Gitterfenster und Kniebank ausgestattete Beichtstuhl bis vor kurzem noch in der Schulbibliothek stand. Die Politikerin nahm dies zum Anlass, um am Donnerstag eine parlamentarische Anfrage an Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) zu stellen: Gefährdet die Schulbeichte die Religionsneutralität? Tomaselli zieht darin Vergleiche zur Debatte rund um das Kopftuchverbot in Volksschulen.

"Beichte gehört in Kirche, nicht in Schule"

Im STANDARD-Gespräch sagt sie: "Die Beichte ist ein Instrument der Angst und Kontrolle. Das passt nicht zu einer modernen, weltoffenen Schule und ist im Lehrplan nicht vorgesehen." Es fehle an einheitlichen Regelungen zu diesem Thema, weshalb sie dafür eintrete, dass der römisch-katholische Religionsunterricht ohne Beichte auskommen sollte: "Das gehört in die Kirche, dann ist auch die Freiwilligkeit sichergestellt." Im schulischen Kontext, so die Befürchtung der Mandatarin, könnte Gruppenzwang dazu führen, dass sich Kinder zur Teilnahme an der Schulbeichte gezwungen sähen.

Dem widerspricht Annamaria Ferchl-Blum, Leiterin des Schulamts der Diözese Feldkirch: "Die Freiwilligkeit ist oberstes Prinzip. Sowohl was die Teilnahme am Religionsunterricht als auch was die Beichte angeht." Sie habe vom mobilen Beichtstuhl in Feldkirch gehört, allerdings stelle der eine Ausnahme dar: "Heute ist die Praxis, dass man auf offene Situationen setzt, in denen ein Kind nicht mit einem Erwachsenen alleine ist." Etwa in Form einer gemeinsamen Versöhnungsfeier mit optionaler Beichte. Genaue Zahlen gibt es nicht, da dies an jeder Schule anders gehandhabt wird.

Verfassungsjurist skeptisch, ob Verbot halten würde

Rechtlich ist Tomasellis Ansinnen kaum durchsetzbar, wie Verfassungsjurist Karl Weber von der Universität Innsbruck erklärt. Denn gemäß Staatsgrundgesetz hat jede anerkannte Religionsgemeinschaft das Recht, eigenen Religionsunterricht abzuhalten. Inhaltlich darf der Staat dabei nicht eingreifen, solange nicht gegen Gesetze verstoßen wird, wie auch die Tiroler Bildungsdirektion bestätigt. Bei einem Verbot der Schulbeichte, so Jurist Weber, würde daher wohl der Verfassungsdienst einschreiten.

Der Vergleich mit dem Kopftuchverbot hinke zudem. Denn während die Beichte ein katholisches Sakrament ist, das freiwillig im ebenfalls freiwilligen Religionsunterricht praktiziert wird, signalisiere das Kopftuch, wenn es außerhalb des islamischen Unterrichts getragen wird, die Religionszugehörigkeit. (Steffen Arora, 6.3.2020)