Ein Überlebender des KZ-Neuengamme trägt bei der Gedenkveranstaltung im Jahr 2018 zum 73. Jahrestag des Kriegsendes und der Befreiung der Konzentrationslager in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme eine Armbinde, die ihn als ehemaligen Lagerinsassen ausweist.

Foto: APA/dpa/Axel Heimken

Washington – Ein US-Gericht hat die Abschiebung eines Deutschen angeordnet, weil dieser 1945 Wachmann in einem Konzentrationslager war. Der im US-Bundesstaat Tennessee ansässige Friedrich Karl B. habe 1945 "freiwillig als bewaffneter Gefängniswächter in einem Konzentrationslager gedient" und damit das Vorgehen des Nazi-Regimes unterstützt, erklärte Richterin Rebecca Holt.

Er habe gestanden, als Wachmann in einem Außenlager des Hamburger Konzentrationslagers Neuengamme nahe dem niedersächsischen Meppen Gefangene bewacht zu haben, erklärte das US-Justizministerium am Donnerstag. In dem Außenlager seien unter anderem Juden, Polen, Russen, Dänen, Niederländer, Franzosen und politische Gefangene inhaftiert gewesen, hieß es weiter. Sie seien im Winter 1945 unter "grauenhaften" Bedingungen interniert gewesen und hätten "bis zur Erschöpfung und zum Tod" arbeiten müssen.

US-Behörde: Kein "Rückzugsgebiet" für Nazis

Der Deutsche habe die Häftlinge im März 1945 auch nach der Auflösung des Außenlagers während des Marsches nach Neuengamme bewacht. Dabei seien "unter unmenschlichen Bedingungen" rund 70 Häftlinge ums Leben gekommen, hieß es. B. habe nie eine Versetzung aus dem Konzentrationslager beantragt und beziehe eine deutsche Pension, unter anderem auch für seinen "Kriegsdienst". Das Justizministerium machte keine Angaben zum Alter des Mannes. Es blieb auch unklar, seit wann er in den USA lebte.

Seit 1979 habe das Justizministerium bereits 109 ähnliche Fälle gegen einstige Unterstützer des Nazi-Regimes gewonnen, erklärte die Behörde. Dieser Fall sei nur ein weiteres Beispiel dafür, dass "die Vereinigten Staaten kein sicheres Rückzugsgebiet sind für Kriegsverbrecher und jene, die gegen Menschenrechte verstoßen haben", erklärte der stellvertretende Direktor der Einwanderungsbehörde (ICE). Es war zunächst nicht klar, ob B. noch Berufung einlegen könnte oder ob seine Abschiebung unmittelbar bevorstand.

Das Hamburger Lager Neuengamme war von 1938 bis 1945 das größte Konzentrationslager Nordwestdeutschlands, wie die KZ-Gedenkstätte auf ihrer Webseite erklärt. Es waren demnach mehr als 100.000 Menschen aus ganz Europa im Hauptlager und in über 85 Außenlagern inhaftiert. In Neuengamme, in den Außenlagern und bei den Lagerräumungen bei Kriegsende seien rund 43.000 Häftlinge gestorben, erklärt die Gedenkstätte. (APA, 5.3.2020)