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Wien – Die SPÖ ist als erste Partei wegen eines Verstoßes gegen das 2019 beschlossene Verbot von Großspenden verurteilt worden. Ein entsprechendes Straferkenntnis hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) am Freitag veröffentlicht. Anlass war eine Wahlkampfveranstaltung der SP-Gewerkschafter im vorigen September, die vom Senat als unzulässige (weil zu hohe) Sachspende gewertet wurde.

Die SPÖ soll nun den Gegenwert der Veranstaltung in Höhe von 150.073,06 Euro bezahlen. Zu einer weiteren Zahlung von 31.500 Euro wurde die SPÖ verurteilt, weil ihr Parlamentsklub im Wahlkampf Inserate geschaltet hatte. Darin sieht der Senat eine verbotene Spende des Klubs an die Partei.

Die SPÖ überlegt, gegen beide Straferkenntnisse zu berufen. "Wir sind in diesen beiden Punkten fundamental anderer Meinung und werden mit unserem Anwalt die nächsten Schritte besprechen", sagte ein Sprecher der Partei am Freitag zur APA. Für die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht hat die SPÖ vier Wochen Zeit. (APA, 6.3.2020)