Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl stellt Bescheide aus, die ihre Rechtsgrundlage nicht ausweisen.

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"Hauptsache Abschiebung – egal, wohin": So fasst die NGO Fairness Asyl den Fall von Murtaza A. zusammen, der 2015 aus Pakistan nach Österreich kam und um Asyl ansuchte. Obwohl er selbst angab, pakistanischer Staatsbürger zu sein, wurde er im Verfahren als Afghane geführt und bis zur letzten Instanz negativ beschieden. Kurz vor seiner Abschiebung im Februar weigerte sich jedoch die afghanische Botschaft, A. anzunehmen – schließlich sei er offensichtlich keiner ihrer Landsleute. Der 28-jährige Pakistaner war daraufhin gerettet, doch nur vorerst.

A. beantragte die Wiederaufnahme seines Verfahrens, damit seine Fluchtgründe auf Basis seiner tatsächlichen Staatsbürgerschaft geprüft werden können. Als Angehöriger der Hazara-Minderheit in der pakistanischen Stadt Quetta hatte sich A. systematisch attackiert gesehen und war geflohen.

Aus Afghanistan wird Pakistan

Die Asylbehörde ließ aber nicht locker und schickte ihm daraufhin weitere Bescheide, auf denen er plötzlich als pakistanischer Staatsbürger geführt wurde. Im ersten Schreiben wurde A. aufgefordert, sich ins Rückkehrzentrum im Tiroler Ort Fieberbrunn zu begeben – und zwar innerhalb von drei Tagen. Weil er dies nicht tat, erhielt er sogleich eine Verwaltungsstrafe.

Für A. hätte das bedeutet, sein Lehramtsstudium in Linz abbrechen und seine österreichische Frau mit ihren Kindern von einem Tag auf den anderen verlassen zu müssen. Erst im Juni heirateten die beiden – just am Hochzeitstag kam ein weiterer Bescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Darin wird die Abschiebung von A. nach Pakistan für zulässig erklärt, obwohl ihm bis heute noch kein Verfahren auf Basis seiner pakistanischen Staatszugehörigkeit zugestanden wurde.

Doch A.s Rechtsberatung, die Juristin Ariane Olschak von der Beratungs-NGO Frida, zweifelt an der Gültigkeit der Bescheide: "Eine rechtskräftige Entscheidung bezogen auf Afghanistan kann nicht einfach in eine Abschiebung nach Pakistan umgewandelt werden", sagt Olschak.

Echte Dokumente

Die Behörden scheinen sich nicht entscheiden zu können, auf welcher Rechtsgrundlage sie A. außer Landes bringen wollen. In einigen Schreiben wurde seine Staatsbürgerschaft mit "Afghanistan alias Pakistan" angegeben, obwohl es keine Doppelstaatsbürgerschaften zwischen Pakistan und Afghanistan gibt.

Bereits in seiner ersten Einvernahme übergab A. den Behörden Dokumente, die seine pakistanische Staatsbürgerschaft dokumentierten und von der Polizei als echt erachtet wurden. Warum diese Beweise nicht gewürdigt wurden, versteht Olschak nicht. Sein erstes Verfahren ist bereits letztinstanzlich entschieden, ein neues ist offiziell noch nicht eröffnet. Olschak sieht hier ein "behördliches Kommunikationsproblem, das aus rechtsstaatlicher Sicht bedenklich ist".

Gericht kritisiert Behörde

Nach einem "internen Zuständigkeitsstreit" (Zitat Gericht) erhielt A. Mitte Dezember nun endlich eine Bestätigung. Das Bundesverwaltungsgericht gestand ihm ein neues Verfahren auf Basis seiner tatsächlichen Staatsbürgerschaft zu. Außerdem sparte es nicht mit Kritik an der Asylbehörde: Die Ermittlungen des BFA wären "völlig ungeeignet" gewesen, "wesentliche Ermittlungen" habe man unterlassen.

Für A. heißt der jüngste Gerichtsbeschluss wieder zurück an den Start. Mittlerweile fühlt er sich in Österreich gut integriert. Auch die Kunstuniversität Linz spricht sich für A. aus. Vizerektor Frank Louis findet es "erschütternd" und "unverständlich", dass gute Studenten seiner Universität in eine solche Lage gebracht werden. "Wir unterstützen den Verbleib von A.", sagt Louis zum STANDARD. Gerade jetzt brauche es mehr Lehrer mit Migrationshintergrund an Schulen. Und A.? Er verharrt seit rund fünf Jahren in Warteposition und fühlt sich von den Behörden gequält: "Ich weiß nicht, warum sie das machen", sagt A. (Laurin Lorenz, 26.12.2020)