Auch im Wahlkampf 2019 hat sich die SPÖ nicht an alle Regeln gehalten, sagt der Parteientransparenzsenat.

Foto: APA/AFP/Alex Halada

Die letzten beiden Nationalratswahlkämpfe haben für die SPÖ jetzt auch finanziell ein böses Nachspiel. Die Roten müssen nicht nur 30.000 Euro löhnen, weil sie in der Hitze der 2017er Wahlschlacht um 383.429,95 Euro mehr ausgegeben haben, als gesetzlich erlaubt. Jetzt hat ihnen der unabhängige Parteientransparenzsenat auch noch eine Strafe wegen unerlaubter Annahme einer Großspende und unerlaubter Quersubventionen von Parlamentsklub zu Partei während der Wahlauseinandersetzung 2019 aufgebrummt – macht zusätzlich 182.000 Euro.

Der Reihe nach: Die Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro hat die SPÖ 2017 klar verfehlt. Man befindet sich allerdings in bester Gesellschaft – die ÖVP überzog um beinahe sechs Millionen Euro und musste dafür 800.000 Euro Geldbuße zahlen. Das ist laut Auskunft aus dem Bundeskanzleramt Mitte Februar bereits erfolgt. Der FPÖ droht ähnliches Ungemach – sie hatte 2017 fast elf Millionen Euro an Wahlkampfausgaben. Ihren Rechenschaftsbericht haben die Blauen allerdings erst im Dezember 2019 dem Rechnungshof übermittelt. Folglich ist auch der Spruch des Parteientransparenzsenates, bei dem die Prüfer den Gesetzesverstoß angezeigt haben, noch nicht "entscheidungsreif".

Unerlaubte Großspende

Zurück zur SPÖ: Auch 2019 hat man sich nicht an alle Regeln gehalten. Zwar liegt für diesen Zeitraum noch kein Rechenschaftsbericht vor. Doch der Transparenzsenat wurde aufgrund von Medienberichten von selbst aktiv – und kam zu der Ansicht, dass eine Wahlkampfveranstaltung der "Gewerkschafterinnen in der SPÖ" sehr wohl als Spende an die Partei zu werten ist und damit gegen die neue Regel von maximal 7500 Euro pro Jahr und Spender deutlich verstößt. Die 150.000 Euro, die vom Konto der Gewerkschafterinnen beglichen wurden, sind also zurückzuzahlen, so das nicht rechtskräftige Erkenntnis.

Auch die FPÖ hat etwas beobachtet: Inserate im Wert von 31.500 Euro, die der rote Parlamentsklub im Wahlkampf 2019 geschalten hat. Fällt unter verbotene Spende und ist daher zurückzuzahlen. Ein darüber hinausgehendes Bußgeld bleibt der SPÖ erspart, das kann nämlich nur auf Anzeige des Rechnungshofes verhängt werden. Die SPÖ erwägt aber ohnehin, gegen die Entscheidungen in Berufung zu gehen.

Türkiser Eifer

Die ÖVP hat auch Berufung angekündigt – in der Causa Mondsee. Die Türkisen sollen ja 70.000 Euro Geldbuße zahlen, weil die Parteijugend vom Land Oberösterreich de facto gratis ein Grundstück zur Verfügung gestellt bekommt. Die Berufung ist allerdings erst "seit wenigen Tagen am Bundesverwaltungsgericht anhängig" heißt es dort. In einem ähnlich gelagerten Fall droht auch der SPÖ weiteres Ungemach. Die rote Parteijugend mietet für 1,82 Euro pro Jahr ein Grundstück am Attersee. Der Vertrag steht allerdings in Zusammenhang mit einem Restitutionsverfahren, was die Ausgangslage komplizierter macht. Auch diese Causa ist beim Transparenzsenat noch anhängig.

Detail am Rande: In Zusammenhang mit dem roten Sprengen der Wahlkampfkostenobergrenze hat sich auch die ÖVP zur Beweissammlung bemüßigt gefühlt – ihre "Tabellen ohne Quellenangabe" und andere Indizien wurden im Erkenntnis des Transparenzsenates jedoch nicht gewürdigt. (Karin Riss, 6.3.2020)