Philipp Kozak ist anzusehen, dass er nicht ruhig schläft. Der Fastfood-Gastronom kämpft nicht nur mit den üblichen Herausforderungen einer oft gnadenlosen Branche. Die weltweit größte Fastfoodkette Subway will mehr als 200.000 Euro von ihrem ehemaligen Franchisenehmer. Als Kozak noch ein Subway-Restaurant betrieb, habe er mehrfach den Franchisevertrag verletzt, heißt es vonseiten des US-Riesen. Verliert er, sei er ruiniert, sagt Kozak dem STANDARD.

Der Vertrag mit Subway verbietet ihm, dem Sandwichriesen Konkurrenz zu machen. Auch nach Vertragsende. Kozak tut seit Spätsommer aber genau das. In seinem ehemaligen Subway-Lokal in Wien-Landstraße verkauft der Wiener immer noch Sandwiches. Nur schmausen Gäste hier nicht mehr bei Subway, sondern eben bei Wichers. Subway will dies unterbinden und klagte – in Österreich ein Präzedenzfall.

In Deutschland hat Subway bereits mehrfach gegen Aussteiger prozessiert. Vor fünf Jahren klagte Subway gegen einen ehemaligen Lokalbetreiber, der unter neuem Markennamen weitermachte. Das Oberlandesgericht Schleswig erteilte dem Fastfoodkonzern eine Abfuhr. Die Richter urteilten sinngemäß, dass Subway mit der Konkurrenz leben müsse, solange klar ist, dass es sich bei dem Mitbewerber um eine andere Marke handelt. Ein "Sübway" ginge wohl nicht durch, aber das betroffene Restaurant hieß "Fresh!".

Philipp Kozak fühlte sich im Franchisenetzwerk des US-Riesen Subway nicht gut aufgehoben.
Foto: Robert Newald

Für Kozak kommt die geballte Aufmerksamkeit der US-Kette etwas spät. Denn er stieg nicht zuletzt auch deswegen aus dem Sandwichfranchise aus, weil er das Gefühl hatte, der Konzern würde sich nicht um seine Standorte scheren. Obwohl sich die Verluste seiner Fastfoodrestaurants auftürmten, erhielt er keinerlei Unterstützung vom Mutterkonzern, schildert Kozak. "Ich habe Subway mehrere Vorschläge gemacht, wie wir meine Geschäfte retten könnten", sagt er: "Aber ich wurde über Monate hingehalten."

Außerdem habe er dem lokalen Subway-Vertreter angeboten, die Geschäfte an ihn persönlich oder einen neuen Franchisenehmer zu verkaufen. Auch darauf sei kein konkretes Kaufangebot erfolgt, bedauert Kozak. Er trat die Flucht nach vorn an, taufte sein Restaurant um und verkauft nun unter der Marke Wichers Sandwiches.

Subway sieht dies freilich anders. Man bedaure, dass Kozak nach der Kündigung durch das US-Franchise in die Insolvenz geschlittert sei. Man habe den Vertrag mit dem Wiener wegen wiederholter Vertragsverletzungen aufgelöst. Mehr wolle man zu einem laufenden Verfahren aber nicht sagen, teilte der Konzern dem STANDARD schriftlich mit.

Kaum hatte Kozak mit Wichers losgelegt, teilten ihm die US-Anwälte des Konzerns mit, dass er gegen das Wettbewerbsverbot im Franchisevertrag verstoße. Als Wettbewerber zählt für Subway wörtlich "jedes Geschäft, das jede Art von Sandwiches auf jeder Art von Brot" verkauft. Mit Ausnahmen: Im Vertrag, den Kozak und viele andere Restaurantbetreiber unterschrieben haben, steht, dass Restaurants, in denen "der Kunde von einer Bedienung bedient wird und nach dem Essen bezahlt", nicht als Subway-Wettbewerber zählen.

Kozak sieht sich durch diese Passagen bestärkt: "Wir verkaufen auch andere Speisen, etwa Pommes." Außerdem biete man den Kunden auch an, nach dem Essen zu zahlen, wenn diese ihr belegtes Brot im Restaurant verspeisen. Ein Zettel im Lokal weist auf diese Möglichkeit hin. Damit sei das Geschäftsmodell hinreichend abgewandelt, um das Wettbewerbsverbot zu umgehen, ist sich Kozak sicher. Zu den Vorwürfen, er habe über die Subway-Lieferanten Getränke bezogen und mit Margen weiterverkauft, sagt Kozak: "Notwehr!" Er hätte nicht anders können, um sein Subway-Restaurant über Wasser zu halten.

Leicht sind die Sandwiches nicht, noch schwerer liegen aber die Scharmützel mit dem US-Fastfoodriesen im Magen.
Foto: Robert Newald

Dass eine globale Fastfoodkette verhindern will, dass ihr bewährtes Geschäftsmodell kopiert wird, ist wenig überraschend. Doch mehrere Subway-Betreiber erklärten dem STANDARD, sie wollten nur raus aus dem System, weil sich das Geschäft kaum rentiere – es gibt auch Subway-Betreiber, die am liebsten unter Kozaks neue Marke schlüpfen würden. Subway gehe es bloß ums Mitschneiden bei Umsätzen.

Konzern nascht mit

Subway-Partner verpflichten sich, 12,5 Prozent ihrer Umsätze an Subway abzuführen: acht Prozent Franchisegebühr, 4,5 Prozent Beitrag zur Werbung. Damit heimst Subway einen weit größeren Teil ein als etwa McDonald’s, wo Restaurantbetreiber je fünf Prozent für Franchise und Werbung berappen. Zudem gibt es im Subway-System keinen Gebietsschutz für Filialen. Wer ein Restaurant eröffnet, kann sich nicht grundsätzlich darauf verlassen, dass während der 20 Jahre Vertragslaufzeit kein anderer Subway um die Ecke eröffnet.

Für Subway macht es keinen Unterschied, ob sich der Umsatz auf zwei Lokale aufteilt, für die Lokalbetreiber einen großen. Subway habe kein Interesse an Umsatzrückgängen an bestehenden Standorten, versichert der Konzern. Restaurantbetreiber müssen demnach informiert werden, wenn es in ihrer Nähe neue Standortverhandlungen gibt.

Schneidet ein Konkurrent von außerhalb des Brotnetzwerks an den Umsätzen mit, merkt dies Subway sehr wohl: Dass dem US-Riesen seine Konkurrenz nicht passt, bekam Kozak nicht nur via Anwaltsschreiben mit. Kurz nachdem er Subway verlassen hatte, flog Wichers von der Lieferplattform mjam.at. Man habe mit mjam.at einen Exklusivvertrag, begründet Subway.

An die übrigen Betreiber von Subway-Restaurants schickte der Wiener Bereichsleiter eine warnende E-Mail. Versuche wie Kozaks Absprung habe es in Deutschland gegeben, die "chancenlos bereits schließen mussten". Zudem würden Privatkonkurs bis Gefängnisstrafen drohen, heißt es da: "Somit ist der Ausgang leider schon prophezeit, es stellt sich nur die Frage, wie lange es dauert." Man solle Kozak keinen Glauben schenken.

Fast 400.000 Euro an Schaden seien ihm und seinem Partner durch das Verhalten von Subway entstanden, rechnet dieser vor. Vor Gericht strebt er ein Kompensando an, beide Parteien sollen auf ihre Ansprüche gänzlich verzichten. Verhandelt wird Ende Mai vor dem Wiener Landesgericht. (Leopold Stefan, Aloysius Widmann, 9.3.2020)