Bei Stephanie Krisper (Neos) und Kai Jan Krainer (SPÖ) war die Freude vergangene Woche groß, als der VfGH die Reduktion des U-Ausschuss-Gegenstands für rechtswidrig erklärt hatte.

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Wien – Der Geschäftsordnungsausschuss hat Montagabend den Weg für eine Erweiterung des Untersuchungsgegenstands im Ibiza- und Casinos-U-Ausschuss frei gemacht. Damit folgte er einem Spruch des VfGH, der die von ÖVP und Grünen erwirkte Reduktion der Themen für rechtswidrig befunden hatte. Der Beschluss im Ausschuss fiel einstimmig, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

20 Stellen müssen nun – möglichst binnen vier Wochen – etwaige vorhandene Akten und Unterlagen zu allen Themenkomplexen liefern, die SPÖ und NEOS schon ursprünglich untersuchen wollten.

Ausschuss hat mit Einschränkung Kompetenzen überschritten

Der Verfassungsgerichtshof hatte in seiner Entscheidung festgehalten, dass es zwar Aufgabe des Geschäftsordnungsausschusses sei zu prüfen, ob der formulierte Untersuchungsgegenstand den Vorgaben der Verfassung entspreche. Mit der Adaptierung des Untersuchungsgegenstandes über die Köpfe der Antragsteller hinweg habe er aber seine Kompetenzen überschritten. Der U-Ausschuss gilt daher in der ursprünglich verlangten Form als eingesetzt.

Konkret bedeutet die Entscheidung des VfGH, dass die Abgeordneten auch Postenbesetzungen und politische Entscheidungen unter Türkis-Blau abseits der Casinos Austria und des Glücksspielbereichs unter die Lupe nehmen dürfen.

Sobotka soll Streit über Dauer schlichten

Streit gibt es nun über die maximale Dauer des Ausschusses. Für SPÖ-Fraktionschef Jan Krainer kann die Frist erst mit der offiziellen Zustellung des VfGH-Erkenntnisses an das Parlament vergangene Woche zu laufen begonnen haben. Ein rechtswidriger Beschluss der Ausschussmehrheit könne nicht eine Beschneidung des Untersuchungszeitraums zur Folge haben. Seitens der ÖVP wies Fraktionschef Wolfgang Gerstl jedoch darauf hin, dass die Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse kein neues Einsetzungsdatum für den Fall vorsehe, dass der Verfassungsgerichtshof den Beschluss des Geschäftsordnungsausschusses als rechtswidrig aufhebe. Vielmehr gelte der Ausschuss rückwirkend mit 22. Jänner als in der ursprünglichen Form eingesetzt. Zur Klärung will sich die ÖVP nun an Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wenden. Dann könnte etwa der Legislativdienst des Parlaments mit einer Expertise beauftragt werden. (APA, 9.3.2020)