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Im von den Kurden kontrollierten Camp al-Hol leben etwa 70.000 Menschen.

Foto: REUTERS/Ali Hashisho

Fast ein halbes Jahr ist es her, dass die beiden österreichischen Waisenkinder der mutmaßlich toten IS-Anhängerin Sabina S. von den Behörden aus einem kurdischen Lager in Syrien nach Österreich heimgeholt wurden. Sie leben nun bei ihren Großeltern.

Nach wie vor leben noch mindestens drei weitere Kinder in kurdischen Lagern im Norden des Landes. Ihre Mütter sind noch am Leben – darunter befindet sich die heute 23-jährige Salzburgerin Maria G., die mit 17 Jahren nach Syrien reiste und mittlerweile zwei Kinder hat. Sie will wieder nach Österreich zurück. Eine DNA-Überprüfung der Kinder, die vom Außenministerium stets als Voraussetzung für eine Rückholung verlangt wurde, liegt seit Ende des vergangenen Jahres vor. Doch über entsprechende Schritte Richtung Heimkehr wurden die Eltern bisher noch nicht informiert.

Angst vor Fluchtrisiko

Im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung an die grüne Abgeordnete Ewa Ernst-Dziedzic nimmt Außenminister Alexander Schallenberg nun zur aktuellen Situation der Frauen in Syrien und den Plänen der österreichischen Behörden Stellung.

Gegen alle betroffenen (erwachsenen) Personen liegen Festnahmeanordnungen vor. Der Kontakt zu den Personen im Krisengebiet wird über internationale humanitäre Organisationen hergestellt – und ihr Zustand wird laut Schallenberg als "zufriedenstellend" beschrieben. Ein gänzlich anderes Bild zeichneten in der Vergangenheit die Eltern von Maria G., die besonders auf die prekäre Situation ihrer Enkelkinder hingewiesen haben.

Was eine Rückholung betrifft, wird laut Schallenberg "die Prüfung der Möglichkeit zur Rückführung in jedem konkreten Einzelfall in Angriff genommen". Dass humanitäre Organisationen die Personen an einen Übergabeort bringen, wird derzeit aber "aufgrund der lokalen Umstände" ausgeschlossen. Im Falle der Mitnahme von Erwachsenen, gegen die Festnahmeanordnungen ergangen sind, bestehe zudem "aufgrund des von diesen Personen möglicherweise ausgehenden Gefahrenpotenzials ein erhebliches Sicherheits- und Fluchtrisiko".

Weiterhin Rückführungen

Der Politikwissenschafter Thomas Schmidinger, der bei der Rückholung der beiden Waisenkinder vermittelte, teilt diese Einschätzung nicht: "Das ist schlicht eine Ausrede, um den politischen Unwillen nicht zum Ausdruck bringen zu müssen, dass man die Betroffenen nicht zurückführen will. Selbstverständlich ist es möglich, die Betroffenen von den kurdischen Behörden entgegenzunehmen." Schmidinger war selbst erst vor kurzem in die Krisenregion gereist.

Er verweist darauf, dass andere europäische Staaten weiterhin IS-Angehörige rückführen, dabei habe es noch nie ein Sicherheitsproblem gegeben: "Warum sollten die österreichischen Behörden nicht dazu fähig sein, Rückführungen durchzuführen, wenn dies Staaten wie Finnland, Deutschland oder Frankreich sehr wohl können?"

Todesstrafe im Irak

Das Fluchtrisiko bei Frauen mit Kindern schätze er "generell gering" ein. Denn: "Es wird schwierig sein, mit den Kindern zu fliehen. Und sollten sie beim Transit in den Irak fliehen, würde ihnen dort im Gegensatz zu den kurdischen Gebieten in Syrien die Todesstrafe drohen." Außerdem sei das Lager Al-Hol schlecht bewacht. Wer unbedingt fliehen möchte und über entsprechende Netzwerke verfüge, könne das auch tun.

Durch die Angriffe der türkischen Armee auf die Demokratischen Kräfte Syriens konnten seit Oktober 2019 sowohl Frauen und Kinder aus dem Lager bei Ain Issa als auch IS-Kämpfer aus Gefängnissen entkommen. Dem Außenministerium liegen "keine gesicherten Informationen" vor, ob sich darunter auch österreichische Staatsbürger befanden. (Vanessa Gaigg, 12.3.2020)