Über die Tourismusbank ÖHT hat Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) 100 Millionen Euro an Kredithaftungen in Aussicht gestellt.

Cremer

Wien – Der Fokus bei den bisher angekündigten Hilfen für Opfer der Corona-Krise liegt auf Liquiditätssicherung. Ein Beispiel: Fallen in einem Betrieb für die Fertigung benötigte Lieferungen aus, können Aufträge nicht abgearbeitet werden. Dadurch kommt es in der Regel zu Umsatzausfällen, die an der Liquidität des Unternehmens nagen können. Auch Ersatzlieferungen können die Kasse der Betriebe belasten. Die Regierung hat daher ein Garantieprogramm in Aussicht gestellt, mit dem Überbrückungsfinanzierungen erleichtert werden sollen.

Konkret wickelt die Austria Wirtschaftsservice (AWS) die Garantien ab, die freilich insgesamt nach letztem Stand zehn Millionen ausmachen können. Das soll eine existenzbedrohende Gefährdung verhindern, hieß es dazu aus dem zuständigen Wirtschaftsministerium. Die Banken werden somit für den Fall, dass die Kreditzahlungen schleppend oder gar nicht erfolgen, abgesichert.

80 Prozent der Kreditsumme

Zudem soll das Instrument dazu dienen, dass Darlehen vergeben werden, wenn beispielsweise verlangte Sicherheiten fehlen. Der Bund haftet im Falle einer Insolvenz des Unternehmens mit 80 Prozent der Kreditsumme. Die Hilfe gilt sowohl für Investitionskredite zur Anschaffung von Maschinen oder Einrichtung als auch für Betriebsmittelkredite zur Finanzierung des laufenden Geschäfts, beispielsweise Personalkosten oder Wareneinkäufe.

Über die Tourismusbank ÖHT wiederum wird eine vergleichbare Unterstützung angeboten, freilich in weit größerem Umfang: 100 Millionen Euro an Kredithaftungen hat Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) dafür in Aussicht gestellt. Zusätzlich will das Ministerium die üblicherweise für derartige Haftungsübernahmen anfallenden Kosten übernehmen. Durch den Entfall der Bearbeitungsgebühr (ein Prozent) und der Haftungsprovision (0,8 Prozent) würden die betroffenen Betriebe zusätzlich unterstützt, wurde Ende vergangener Woche bekanntgegeben. Generell gilt, dass nur gesunde Unternehmen an die Garantien herankommen sollen. (red, 11.3.2020)